Beschlussvorlage - RDG/BV/BA-15/134/02

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Beschlussvorschlag

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-15/134/02

 

Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 85 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Innenquartier Barther Straße, Kirchstraße, Wasserstraße, Hinterstraße“, im Verfahren nach § 13 a BauGB

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegungen nach § 3 Abs. 2 und § 4 a Abs. 3 BauGB des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 85 der Stadt Ribnitz-Damgarten, Innenquartier Barther Straße, Kirchstraße, Wasserstraße, Hinterstraße“, im Verfahren nach § 13 a BauGB, durch die Öffentlichkeit vorgebrachten Stellungnahmen sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden hat die Stadtvertretung laut den in der Beschlussvorlage vom 17. September 2018 niedergelegten Behandlungsvorschlägen geprüft (Abwägungsprotokoll). Der Bürgermeister wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden, welche Anregungen und Bedenken vorgetragen haben, von diesem Ergebnis unter Angabe von Gründen in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie nach § 86 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) beschließt die Stadtvertretung den Bebauungsplan
    Nr. 85 der Stadt Ribnitz-Damgarten, Innenquartier Barther Straße, Kirchstraße, Wasserstraße, Hinterstraße“, im Verfahren nach § 13 a BauGB bestehend aus dem Planteil (Planzeichnung -
    Teil A) und dem Textteil (textliche und gestalterische Festsetzungen - Teil B) mit Stand vom
    17. September 2018 als Satzung.

 

  1. Die Begründung mit Stand vom 17. September 2018 wird gebilligt. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 85 der Stadt Ribnitz-Damgarten, Innenquartier Barther Straße, Kirchstraße, Wasserstraße, Hinterstraße“, im Verfahren nach § 13 a BauGB ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

  1. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 85 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Innenquartier Barther Straße, Kirchstraße, Wasserstraße, Hinterstraße“, im Verfahren nach § 13 a BauGB in Kraft.

 

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt/Begründung

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 85 umfasst ein Innenquartier im Stadtteil Damgarten, welches von den Bebauungen an der „Barther Straße“, „Kirchstraße“, „Wasserstraße“ und „Hinterstraße“ umgrenzt wird. Planungsziel ist die geordnete städtebauliche Entwicklung einer Innenquartiersbebauung mit behutsamer Verdichtung der Bebauung in Form von Mehrfamilienhäusern.

Der Gebäudebestand einschließlich der ehemaligen Mühle in der Wasserstraße wurde zwischenzeitlich komplett abgebrochen. Bei einer Neubebauung wird der Blockrand an der Wasserstraße (Nr. 25) baulich abgerundet bzw. geschlossen. Es sollen im Innenbereich Bebauungsmöglichkeiten für sich städtebaulich einfügende Mehrfamilien- oder Reihenhäuser geschaffen werden, welche insbesondere für altersgerechtes Wohnen genutzt werden können. Zufahrtsmöglichkeiten für die Anlieger des Gebietes werden über die „Wasserstraße“ und die „Kirchstraße“ geschaffen. Die Verkehrsflächen im Innenquartier selbst werden nur als Wohnwege ausgebildet.

 

Die überplanten Flächen befinden sich weitestgehend im Eigentum der Stadt und der Gebäudewirtschaft Ribnitz-Damgarten GmbH, was die zügige Umsetzung des Bebauungsplanes gewährleistet.

 

Der „Pommerscher Diakonieverein e. V.“ mit Sitz in Greifswald hat ein grundsätzliches Interesse an der Fläche. Die Gestaltungs- und Nutzungsvorstellungen der Diakonie wurden einvernehmlich mit dem Stadtausschuss Damgarten kommuniziert. Die derzeitigen Bebauungsplanfestsetzungen sichern eine entsprechende Umsetzung.

 

Seitens der Öffentlichkeit wurden Stellungnahmen abgegeben. Die betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange einschließlich der Nachbargemeinden wurden beteiligt. Alle Stellungnahmen finden gemäß § 1 Abs. 7 BauGB Eingang in die Abwägung.

 

Bisherige Beschlussfassungen:

  • Aufstellungsbeschluss:  12. Oktober 2015
  • Entwurfs- und Auslegungsbeschluss: 13. Dezember 2017

 

 

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Anlagen

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