17.10.2018 - 17 Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 85...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Stadtvertreter Zilius ging darauf ein, dass dieser B-Plan bei den Anwohnern zunächst keine Zustimmung erfahren hat.

 

Herr Stadtvertreter Gohs bestätigte diese Ausgangssituation. Nach mehrfacher Anhörung der betroffenen Anwohner und umfassender Berücksichtigung der Stellungnahmen findet das Vorhaben inzwischen größtenteils Zustimmung. Die Gestaltungs- und Nutzungsvorstellungen der Diakonie wurden einvernehmlich mit dem Stadtausschuss Damgarten kommuniziert. Es Allen recht zu machen ist nicht immer möglich. Er bedankte sich ausdrücklich beim Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften, insbesondere Herrn Keil, für die engagierte Begleitung dieses Vorhabens. Des Weiteren dankte er Frau Stadtvertreterin
Falkert, die als Vermittler zwischen Bürgern, Ausschuss und Verwaltung aufgetreten ist.

 

 

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Beschluss

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-15/134/02

 

Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 85 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Innenquartier Barther Straße, Kirchstraße, Wasserstraße, Hinterstraße“, im Verfahren nach § 13 a BauGB

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegungen nach § 3 Abs. 2 und § 4 a Abs. 3 BauGB des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 85 der Stadt Ribnitz-Damgarten, Innenquartier Barther Straße, Kirchstraße, Wasserstraße, Hinterstraße“, im Verfahren nach § 13 a BauGB, durch die Öffentlichkeit vorgebrachten Stellungnahmen sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden hat die Stadtvertretung laut den in der Beschlussvorlage vom 17. September 2018 niedergelegten Behandlungsvorschlägen geprüft (Abwägungsprotokoll). Der Bürgermeister wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden, welche Anregungen und Bedenken vorgetragen haben, von diesem Ergebnis unter Angabe von Gründen in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie nach § 86 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) beschließt die Stadtvertretung den Bebauungsplan
    Nr. 85 der Stadt Ribnitz-Damgarten, Innenquartier Barther Straße, Kirchstraße, Wasserstraße, Hinterstraße“, im Verfahren nach § 13 a BauGB bestehend aus dem Planteil (Planzeichnung -
    Teil A) und dem Textteil (textliche und gestalterische Festsetzungen - Teil B) mit Stand vom
    17. September 2018 als Satzung.

 

  1. Die Begründung mit Stand vom 17. September 2018 wird gebilligt. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 85 der Stadt Ribnitz-Damgarten, Innenquartier Barther Straße, Kirchstraße, Wasserstraße, Hinterstraße“, im Verfahren nach § 13 a BauGB ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

  1. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 85 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Innenquartier Barther Straße, Kirchstraße, Wasserstraße, Hinterstraße“, im Verfahren nach § 13 a BauGB in Kraft.

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis

 

Anzahl der Mitglieder:

25

 

 

 

 

 

 

davon anwesend:

23

Ja-Stimmen:

20

Nein-Stimmen

0

Stimmenthaltungen:

3

 

 

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Anlagen zur Vorlage