Beschlussvorlage - RDG/BV/HA-16/326/01
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Änderungssatzung zur 4. Neufassung der Hauptsatzung der Bernsteinstadt Ribnitz-Damgarten
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Haupt- und Personalamt
- Bearbeiter:
- Martina Hilpert
- Beteiligt:
- Verwaltungsleitung - Bürgermeister; Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften
- Verantwortlicher:
- Frau Mittermayer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Finanzausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
22.02.2018
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Vorberatung
|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten
|
Entscheidung
|
|
|
07.03.2018
|
Beschlussvorschlag
Beschluss-Nr. RDG/BV/HA-16/326/01
1. Änderungssatzung zur 4. Neufassung der Hauptsatzung der Bernsteinstadt Ribnitz-Damgarten
Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung M-V wird nach Beschlussfassung durch die
Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten vom 7. März 2018 folgende Änderungssatzung zur 4. Neufassung der Hauptsatzung der Bernsteinstadt Ribnitz-Damgarten erlassen:
Artikel I
1. In § 9 (Bürgermeister) wird folgender Absatz 6 angefügt:
§ 9
Bürgermeisterin oder Bürgermeister
(6) Verpflichtungserklärungen der Stadt bis zu einer Wertgrenze von 7.500 € bzw. bei wiederkehrenden Verpflichtungen bis zu einer Wertgrenze von 2.500 € pro Monat können von der Bürgermeisterin oder vom Bürgermeister allein bzw. durch eine von ihr oder ihm beauftragte bedienstete Person in einfacher Schriftform ausgefertigt werden. Bei Erklärungen gegenüber einem Gericht liegt diese Wertgrenze bei 25.000 €.
2. § 14 (Öffentliche Bekanntmachung), Abs. 6 (Bekanntmachungstafeln) Nr. 19 wird wie folgt geändert:
19. Beiershagen (neben der Bushaltestelle)
Artikel II
Die Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Ribnitz-Damgarten,
Ilchmann
Bürgermeister
Sachverhalt
Begründung:
Zu 1.
Im § 38 Abs. 6 der Kommunalverfassung M-V wird u. a. folgende Regelung getroffen:
„Erklärungen, durch die die Gemeinde verpflichtet werden soll oder mit denen eine Vollmacht erteilt wird, bedürfen der Schriftform. Sie sind vom Bürgermeister sowie einem seiner Stellvertreter handschriftlich zu unterzeichnen und mit dem Dienstsiegel zu versehen. Die Hauptsatzung kann Wertgrenzen bestimmen, bis zu denen es dieser Formvorschriften ganz oder teilweise nicht bedarf.“
Von der mit Satz 2 gegebenen Möglichkeit, entsprechende Wertgrenzen festzulegen, ist bisher kein Gebrauch gemacht worden. Dies soll nunmehr erfolgen, um die Arbeit effektiver zu gestalten, indem den Amtsleitern und anderen Bediensteten mehr Verantwortung übertragen und der Verwaltungsweg verkürzt wird.
Zu 2.
Die unter Nr. 19 aufgeführte Bekanntmachungstafel musste im Mai 2017 versetzt werden, da sie auf einem Privatgrundstück stand.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
36,6 kB
|
