07.03.2018 - 18 1. Änderungssatzung zur 4. Neufassung der Haupt...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Falkert erklärte, den Hintergrund für die Festsetzung der Wertgrenzen nicht zu verstehen. Herr Huth erläuterte, dass dies dem Bürokratieabbau förderlich sei, so bspw. bei Verträgen.

 

 

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Beschluss

Beschluss-Nr. RDG/BV/HA-16/326/01

 

1. Änderungssatzung zur 4. Neufassung der Hauptsatzung der Bernsteinstadt Ribnitz-Damgarten

 

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung M-V wird nach Beschlussfassung durch die
Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten vom 7. März 2018 folgende Änderungssatzung zur 4. Neufassung der Hauptsatzung der Bernsteinstadt Ribnitz-Damgarten erlassen:

 

Artikel I

 

1. In § 9 (Bürgermeister) wird folgender Absatz 6 angefügt:

 

§ 9

Bürgermeisterin oder Bürgermeister

 

(6) Verpflichtungserklärungen der Stadt bis zu einer Wertgrenze von 7.500 € bzw. bei wiederkehrenden Verpflichtungen bis zu einer Wertgrenze von 2.500 € pro Monat können von der Bürgermeisterin oder vom Bürgermeister allein bzw. durch eine von ihr oder ihm beauftragte bedienstete Person in einfacher Schriftform ausgefertigt werden. Bei Erklärungen gegenüber einem Gericht liegt diese Wertgrenze bei 25.000 €.

 

2. § 14 (Öffentliche Bekanntmachung), Abs. 6 (Bekanntmachungstafeln) Nr. 19 wird wie folgt geändert:

 

19. Beiershagen (neben der Bushaltestelle)

 

 

Artikel II

 

Die Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

Ribnitz-Damgarten,

 

 

Ilchmann

Bürgermeister

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis

 

Anzahl der Mitglieder:

25

 

 

 

 

 

 

davon anwesend:

21

Ja-Stimmen:

20

Nein-Stimmen

1

Stimmenthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage