Beschlussvorlage - RDG/BV/BA-17/459
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss zur Einleitung des Aufhebungsverfahrens über den Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 15 der Stadt Ribnitz-Damgarten, "Erweiterungsbau für Ausbildung im Hotel- und Gaststättenwesen", im Verfahren nach § 13 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Guido Keil
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Wirtschaftsausschuss
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Vorberatung
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06.07.2017
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten
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Entscheidung
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19.07.2017
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Beschlussvorschlag
Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-17/459
Beschluss zur Einleitung des Aufhebungsverfahrens über den Vorhaben- und Erschließungsplan
Nr. 15 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Erweiterungsbau für Ausbildung im Hotel- und Gaststättenwesen“, im Verfahren nach § 13 BauGB
Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:
- die Einleitung des Aufhebungsverfahrens über den mit Ablauf des 6. Juli 1998 in Kraft getretenen Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 15. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 1394/17, 1396/4 tlw., 1401/6 tlw. und 1401/10 der Flur 1 Gemarkung Damgarten und beinhaltet das ehemalige Haus III des Vereins zur beruflichen Ausbildung, Umschulung und Fortbildung e. V..
Das Verfahren wird nach den Regelungen des § 13 BauGB aufgestellt.
- Das Plangebiet wird begrenzt:
- im Westen durch die Wohngrundstücke „Grüner Winkel 61, 63, 65 und 67“ und die Straße „Grüner Winkel“
- im Süden und Osten durch die Kleingartenanlage „Tannenblick“
- im Norden durch die Berufliche Schule Ribnitz-Damgarten, „Grüner Winkel 69
- Gemäß § 13 Abs. 2 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Weiterhin wird nach § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen; § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden.
- Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Sachverhalt
Sachverhalt/Begründung:
Planungsziel des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 15 ist die Errichtung des Hauses III als Erweiterungsbau für die Ausbildung im Hotel- und Gaststättenwesen im bereits bestehenden Ausbildungszentrum. Im Rahmen der Abwicklung des Insolvenzverfahrens des Trägervereins des Ausbildungszentrums soll auch der Verkauf des Hauses III erfolgen. Die Nutzungskonzepte der möglichen Interessenten sehen eine Weiterführung der im Erdgeschoss genehmigten Kita vor. Im Obergeschoss sollen allerdings andere Nutzungen als die derzeitige Beherbergung bzw. die Ausbildung im Hotel- und Gaststättenwesen installiert werden.
Als Voraussetzung für entsprechende Nutzungsänderungen empfahl der Landkreis die Aufhebung des VE-Planes. Somit kann der Geltungsbereich des VE-Planes Nr. 15 planungsrechtlich dem Innenbereich zugeordnet werden, was den Rahmen möglicher Nutzungen erheblich erweitert.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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469,4 kB
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