06.07.2017 - 19 Beschluss zur Einleitung des Aufhebungsverfahre...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Körner informierte über die Tischvorlage, die aufgrund gegebener Dringlichkeit mit auf die Tagesordnung gesetzt wurde.Die engen Nutzungsvorgaben des bestehenden Planes stellen ein erhebliches Hindernis bei den Verwertungs- und Nachnutzungsbemühungen des Insolvenzverwalters dar. Mit der Aufhebung des Planes werden in Abstimmung mit der unteren Bauaufsicht mögliche Nachnutzungen deutlich erleichtert. Insbesondere die momentan genehmigte Beherbergungsnutzung in den Obergeschossen wird von den Interessenten nicht weiter verfolgt. Die genehmigte Kita soll erhalten bleiben.

 

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Beschluss

 

 

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-17/459

 

Beschluss zur Einleitung des Aufhebungsverfahrens über den Vorhaben- und Erschließungsplan
Nr. 15 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Erweiterungsbau für Ausbildung im Hotel- und Gaststättenwesen“

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:

 

  1. die Einleitung des Aufhebungsverfahrens über den mit Ablauf des 6. Juli 1998 in Kraft getretenen Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 15. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 1394/17, 1396/4 tlw., 1401/6 tlw. und 1401/10 der Flur 1 Gemarkung Damgarten und beinhaltet das ehemalige Haus III des Vereins zur beruflichen Ausbildung, Umschulung und Fortbildung e. V..

 

  1. Das Plangebiet wird begrenzt:

 

  • im Westen durch die Wohngrundstücke „Grüner Winkel 61, 63, 65 und 67“ und die Straße „Grüner Winkel“
  • im Süden und Osten durch die Kleingartenanlage „Tannenblick“
  • im Norden durch die Berufliche Schule Ribnitz-Damgarten, „Grüner Winkel 69

 

 

  1. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist wie folgt durch-zuführen:

 

  • 14-tägige öffentliche Auslegung der Vorentwurfsunterlagen

 

Gemäß § 4 Abs. 1 i. V. m. § 4 a Abs. 2 BauGB sind parallel zur frühzeitigen Öffentlichkeits-beteiligung die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich die Planung berühren kann, zu beteiligen.

 

 

  1. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis

 

Anzahl der Mitglieder:

9

 

 

 

 

 

 

davon anwesend:

8

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen

0

Stimmenthaltungen:

2

 

 

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Anlagen zur Vorlage