Beschlussvorlage - RDG/BV/TA-16/257

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss-Nr. RDG/BV/TA-16/257

 

Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Stadt Ribnitz-Damgarten

 

Die Stadtvertretung beschließt die Satzung zur Erhebung einer Kurabgabe in der Stadt Ribnitz-Damgarten (einschließlich der vorgelegten Kalkulation).

 

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Sachverhalt

Sachverhalt/Begründung:

 

Der Bernsteinstadt Ribnitz-Damgarten wurde mit Bescheid vom 23. April 2012 beschränkt auf die Stadtteile Ribnitz und Damgarten sowie die Ortsteile Langendamm, Klockenhagen, Körkwitz, Hirschburg, Neuheide und Neuhof die staatliche Anerkennung als Erholungsort erteilt. Sie ist daher nach § 11 des Kommunalabgabengesetzes des Landes M-V befugt, für das Erhebungsgebiet Kurabgabe zu erheben.

 

Mit der Erhebung der Kurabgabe gelingt es, getätigte Aufwendungen für die touristische Infrastruktur, für Reinigungs- und Instandhaltungsarbeiten in öffentlichen Einrichtungen und für die Organisation öffentlicher Veranstaltungen, die bisher nur aus dem städtischen Haushalt getragen wurden, teilweise gegenzufinanzieren. Vor  dem Hintergrund stetig steigender Ausgaben für städtische Pflichtaufgaben soll die Generierung zusätzliche Einnahmen ermöglichen, die vorhandenen touristischen Infrastruktureinrichtungen und die Qualität der Angebote halten und ausbauen.

Die Einnahmen aus der Kurabgabe werden zweckgebunden verwendet und kommen damit direkt dem Tourismus zugute.

In Vorbereitung des Erlasses der Kurabgabensatzung wurde für den Erhebungszeitraum 2018 bis 2020 eine Abgabenkalkulation erstellt, die dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt ist.

 

In die Kalkulation sind nachfolgende Einrichtungen und Veranstaltungen eingeflossen:

Bernsteinmuseum, Klosterkirche und dazugehörige Einrichtungen, Freilichtmuseum, Stadtkulturhaus, Begegnungszentrum, Klostergalerie, Folklore- und Jazzfest, Tanzhaus, Veranstaltungen Naturklänge, Boddentherme, Boddenwanderweg, Radweg Damgartener Chaussee, Häfen Ribnitz und Damgarten, öffentliche Toiletten ohne das WC Altheide und die Tourist-Information.

 

Es wurden zunächst die berücksichtigungsfähigen Aufwendungen, d.h. die im Erhebungsgebiet für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung, Erneuerung, Verwaltung und Unterhaltung der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen und durchgeführten Veranstaltungen abzüglich gegebenenfalls vorhandener Erträge, ermittelt, die sich im Detail aus dem am 01.03.2017 in der Stadtvertretung für den Zeitraum 2018 bis 2020 beschlossenen Haushaltsplan der Stadt Ribnitz-Damgarten ergeben.

 

Die Kalkulationsansätze basieren auf den Planansätzen für die Jahre 2018 bis 2020.

 

Auf der Grundlage der Übernachtungszahlen und von Tagesbesucherzahlen in der Hauptsaison und in der Nebensaison ergibt sich unter Berücksichtigung des Abzugs eines Anteils für Einwohner eine maximale Gebühr von 3,30 Euro in der Hauptsaison und von 2,33 Euro in der Nebensaison.

 

Nach Vergleich verschiedener Erhebungsgemeinden und unter Berücksichtigung, dass Ribnitz-Damgarten Mittelzentrum ist, werden folgende Abgabensätze vorgeschlagen:

 

Hauptsaison vom 01.05. bis 30.09. des Jahres 1,50 Euro pro Tag, ermäßigt 1,15 Euro.

Nebensaison vom 01.10. bis 30.04. des Jahres 1,20 Euro pro Tag, ermäßigt 0,85 Euro.

Jahreskurabgabe vom 01.01. bis 31.12. des Jahres 40,50 Euro.

 

Die Heranziehung der Tagesgäste für die Kurabgabe ist in der Praxis schwierig durchzusetzen, jedoch rechtlich geboten. Tagesgäste sind nach der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte zur Zahlung der Kurabgabe heranzuziehen, da sie genau wie Übernachtungsgäste die Möglichkeit haben, die öffentlichen Einrichtungen und Veranstaltungen zu besuchen und dies auch tun. In Ribnitz-Damgarten wird der Erwerb der Tageskurkarte zunächst über die Tourist-Information und Parkautomaten möglich sein.

 

Unter Zugrundelegung der vorgeschlagenen Abgabensätze könnte die Stadt Ribnitz-Damgarten jährliche Einnahmen von rund 150.000 Euro erzielen. Voraussetzung ist, dass die Annahmen aus der Kalkulation zur Auslastung der vorhandenen Übernachtungskapazitäten eintreten sowie die Einnahmen aus der Tageskurabgabe entsprechend realisiert werden.

 

 

 

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Anlagen

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