06.07.2017 - 3.1 Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in de...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Karnatz informierte über die Erhebung der Kurabgabe und erklärte die vorliegende Satzung sowie die als Anhang hinterlegte Kalkulation. Nach Vergleich verschiedener Erhebungsgemeinden und unter Berücksichtigung, dass Ribnitz-Damgarten Mittelzentrum ist, werden folgende Abgabensätze vorgeschlagen: Hauptsaison (01.05.-30.09. des Jahres 1,50€/Tag, ermäßigt 1,15€ / Tag. Nebensaison vom 01.10.- 30.04. des Jahres 1,20€ / Tag, ermäßigt 0,85€ / Tag. Unter Zugrundelegung der vorgeschlagenen Abgabensätze könnte die Stadt Ribnitz-Damgarten jährliche Einnahmen von rund 150.000€ erzielen.

Die Mehrheit der Ausschussmitglieder bewertete die ausgearbeite Vorlage positiv, die als ein notwendiger Schritt nach der Fremdenverkehrsabgabe gesehen wird.

Herr Hänsen kritisierte die Kurabgabe, da die Pflichten als Vermieter, aus seiner Sicht, kaum zu realiseren wären.

Andere Ausschussmitglieder verwiesen auf den Umstand, dass es inzwischen sehr viele andere Gemeinden gibt, die die Kurabgabe eingeführt haben. Anfangsprobleme lassen sich selten vermeiden, wenn Gäste aber von vornherein darüber informiert würden, wachse auch die Akzeptenz.

 

 

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Beschluss

 

Beschluss-Nr. RDG/BV/TA-16/257

 

Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Stadt Ribnitz-Damgarten

 

Die Stadtvertretung beschließt die Satzung zur Erhebung einer Kurabgabe in der Stadt Ribnitz-Damgarten (einschließlich der vorgelegten Kalkulation)

 

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der Mitglieder:

9

 

 

 

 

 

 

davon anwesend:

8

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen

1

Stimmenthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage