Beschlussvorlage - RDG/BV/BA-17/438

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-17/438

 

Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 91 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohn- und Mischgebiet Damgartener Chaussee II“, im Verfahren nach § 13 a BauGB

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:

 

  1. Für die Flurstücke 6/5 tlw., 25 tlw., 27/11 tlw., 28, 29, 30, 31, 32 und 33 der Flur 12 Gemarkung Ribnitz wird ein Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach den Regelungen des § 13 a BauGB aufgestellt.

 

  1. Das Plangebiet wird begrenzt:
  • im Norden durch die „Damgartener Chaussee“
  • im Osten durch das Gewerbegrundstück „Damgartener Chaussee 63“ (Reifengeschäft/ Autohandel und -werkstatt)
  • im Süden durch Bahnanlagen
  • im Westen durch das Gewerbe- und Einzelhandelsgrundstück Damgartener Chausee 61b/61 c (Tankstelle und Lebensmitteldiscounter) sowie die Wohnbebauung „Theodor-Körner-Straße 5 und 6“

 

  1. Es werden folgende Planungsziele angestrebt:
  • Entwicklung eines Wohn- und Mischgebietes
  • Sicherstellung der Erschließung
  • Bebauung unter Berücksichtigung einer geordneten und nachhaltigen städtebaulichen und gestalterischen Entwicklung

 

  1. Gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB gelten im beschleunigten Verfahren die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Nach § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen; § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden.

 

  1. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist wie folgt durchzuführen:

 

  • 14-tägige öffentliche Auslegung der Vorentwurfsunterlagen

 

 

Gemäß § 4 Abs. 1 i. V. m. § 4 a Abs. 2 BauGB sind parallel zur frühzeitigen Öffentlichkeits-beteiligung die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich die Planung berühren kann, zu beteiligen.

 

  1. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt/Begründung:

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 91 umfasst im Wesentlichen das Grundstück Damgartener Chaussee 62“, welches derzeit mit einem ehem. Bauernhaus bebaut und von einzelnen Kleingärtnern genutzt wird. Aufgrund der Lage zwischen Tankstelle, Lebensmitteldiscounter und Reifenhandel sowie der „Damgartener Chaussee“ als Hauptverkehrsstraße und der Bahnstrecke Rostock - Stralsund handelt es sich um ein immissionsbelastetes Gebiet, was letztlich auch Auswirkungen auf die Nutzungsmöglichkeiten der Fläche haben wird.

 

Im Flächennutzungsplan ist die Fläche als gemischte Baufläche ausgewiesen. Planungsziel des Bebauungsplanes ist die Entwicklung eines Wohn- und Mischgebietes. Die Erschließung des Gebietes soll von der Damgartener Chaussee mit einer Stichstraße als Ein- und Ausfahrt erfolgen.

 

Die Grundstücke im Geltungsbereich des Bebauungsplanes befinden sich im städtischen Eigentum.

 

 

 

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Anlagen

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