06.07.2017 - 16 Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Keil stellte die Beschlussvorlage vor und erklärte, dass es zunächst Wunsch war ein Wohngebiet zu entwickeln. Aufgrund der Emissionen (Bahn und Damgartener Chaussee) im nahen Umfeld ist es wahrscheinlich, dass ein Mischgebiet mit Gewerbe realisiert werden kann.

Herr Hänsen erfragte nach dem Stand der Norma-Erweiterung. Herr Keil entgegnete, dass noch immer die Unterzeichnung des städtebaulichen Vertrags aussteht und von den planerischen Zielsetzungen der hier zu beschließenden Grundstücksbeplanung abhängt.

 

 

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Beschluss

 

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-17/438

 

Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 91 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohn- und Mischgebiet Damgartener Chaussee II“, im Verfahren nach § 13 a BauGB

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:

 

  1. Für die Flurstücke 6/5 tlw., 25 tlw., 27/11 tlw., 28, 29, 30, 31, 32 und 33 der Flur 12 Gemarkung Ribnitz wird ein Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach den Regelungen des § 13 a BauGB aufgestellt.

 

 

 

  1. Das Plangebiet wird begrenzt:
  • im Norden durch die „Damgartener Chaussee“
  • im Osten durch das Gewerbegrundstück „Damgartener Chaussee 63“ (Reifengeschäft/ Autohandel und -werkstatt)
  • im Süden durch Bahnanlagen
  • im Westen durch das Gewerbe- und Einzelhandelsgrundstück Damgartener Chausee 61b/61 c (Tankstelle und Lebensmitteldiscounter) sowie die Wohnbebauung „Theodor-Körner-Straße 5 und 6“

 

  1. Es werden folgende Planungsziele angestrebt:
  • Entwicklung eines Wohn- und Mischgebietes
  • Sicherstellung der Erschließung
  • Bebauung unter Berücksichtigung einer geordneten und nachhaltigen städtebaulichen und gestalterischen Entwicklung

 

  1. Gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB gelten im beschleunigten Verfahren die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Nach § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen; § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden.

 

  1. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist wie folgt durchzuführen:

 

  • 14-tägige öffentliche Auslegung der Vorentwurfsunterlagen

 

 

Gemäß § 4 Abs. 1 i. V. m. § 4 a Abs. 2 BauGB sind parallel zur frühzeitigen Öffentlichkeits-beteiligung die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich die Planung berühren kann, zu beteiligen.

 

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der Mitglieder:

9

 

 

 

 

 

 

davon anwesend:

8

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen

0

Stimmenthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage