Beschlussvorlage - RDG/BV/FA-20/071
Grunddaten
- Betreff:
-
Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Stadt Ribnitz-Damgarten für das Haushaltsjahr 2020 -1. Lesung
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzverwaltungsamt
- Bearbeiter:
- Petra Waack
- Verantwortlicher:
- Frau Waack
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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23.01.2020
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten
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Entscheidung
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05.02.2020
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Beschlussvorschlag
Beschluss-Nr. RDG/BV/FA-20/071
Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Stadt Ribnitz-Damgarten für das Haushaltsjahr 2020 - 1. Lesung
Die Stadtvertretung beschließt in 1. Lesung die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Stadt Ribnitz-Damgarten für das Haushaltsjahr 2020 und den Finanzplanungszeitraum 2020-2023 und verweist die Vorlage zur weiteren Beratung an die Ausschüsse mit dem Ziel, einen ausgeglichenen Plan vorzulegen.
Sachverhalt
Sachverhalt/Begründung:
Der Haushalt ist nach § 16 GemHVO-Doppik in der Planung ausgeglichen, wenn
- der Ergebnishaushalt unter Berücksichtigung von noch nicht ausgeglichenen Fehlbeträgen und vorgetragenen Jahresüberschüssen aus Haushaltsvorjahren keinen Fehlbetrag im Finanz-planungszeitraum ausweist,
- im Finanzhaushalt (unter Berücksichtigung von vorzutragenden Beträgen aus Haushalts-vorjahren) kein negativer Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum Ende des Finanz-planungszeitraumes besteht.
Die Zusammenstellung ergibt in 1. Lesung ein Defizit. Nach § 43 Abs. 6 Kommunalverfassung M-V (KV M-V) „Allgemeine Haushaltsgrundsätze“ ist der Haushalt in jedem Jahr in Planung und Rechnung auszugleichen.
Die Verwaltung wird beauftragt, durch geeignete Maßnahmen den Haushaltsausgleich für den Finanzplanungszeitraum 2020-2023 herbeizuführen. Insbesondere sind die Haushaltsansätze bezüglich ihrer Umsetzbarkeit kritisch zu betrachten. Genauso ist mit dem gegenwärtig ausgewiesenen strukturellen Defizit im Finanzhaushalt zu verfahren. Ziel ist die Beschlussfassung der Haushaltssatzung in der nächsten Sitzung der Stadtvertretung.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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