Beschlussvorlage - RDG/BV/BA-22/522
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 112 der Stadt Ribnitz-Damgarten „Photovoltaikanlage an der Bahnstrecke Rostock-Stralsund“, OT Borg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Guido Keil
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ortsbeirat Klockenhagen
|
Vorberatung
|
|
|
01.06.2022
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Vorberatung
|
|
●
Geplant
|
|
Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten
|
Entscheidung
|
|
|
15.06.2022
| |||
●
Erledigt
|
|
Bau- und Wirtschaftsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
31.05.2022
|
Beschlussvorschlag
Beschluss-Nr. RDG /BV/BA-22/522
Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 112 der Stadt Ribnitz-Damgarten „Photovoltaikanlage an der Bahnstrecke Rostock-Stralsund“, OT Borg
Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:
Für die Flurstücke 93/4 tlw., 94, 95, 96/2 tlw., 101/1 tlw., 101/2 tlw., 101/3 tlw., 102/2 tlw., 103 tlw., 107/7 tlw., 107/8 tlw., 107/9, 107/11 tlw., 119 tlw., 120, 121 tlw., 122, 123, 124 tlw., 125, 126, 127 tlw., 128, 129 und 130 der Flur 1 Gemarkung Borg wird ein Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 1 BauGB aufgestellt.
Das Plangebiet wird begrenzt:
- im Osten durch die Straße „Am Wäldchen“ und das Wohngrundstück „Am Wäldchen 2“
- im Norden durch die Wohngrundstücke „Bei den Borger Tannen 2 und 3“, die Bundestraße B 105 und Anlagen der Deutschen Bahn GA (Bahntrasse)
- im Westen durch das Wohngrundstück „Am Wäldchen 6“ und landwirtschaftliche Nutzflächen
- im Süden durch landwirtschaftlich genutzte Flächen
Es werden folgende Planziele angestrebt:
- Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage
- Beachtung der naturräumlichen Ausstattung
- Sicherstellung der Erschließung
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist in Form einer dreiwöchigen Auslegung der Planunterlagen durchzuführen. Gemäß § 4 Abs. 1 i. V. m. § 4 a Abs. 2 BauGB sind parallel zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern.
Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Sachverhalt
Die Fa. Energiepark Linstow GmbH hat über die Fa. WEMAG Projektentwicklung GmbH einen Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage im Bereich des 200 m Korridors gem. EEG entlang der Bahntrasse in Höhe Borg gestellt. Bestehende Straßen, Wohngrundstücke und die naturräumliche Ausstattung (Bäume, Gehölze etc.) werden bei der weiteren Planung beachtet und notwendige Abstände gewahrt. Geplant ist die Errichtung und der Betrieb der Anlage für eine Dauer von mind. 25 Jahren. Pächter und Flächeneigentümer tragen die Entwicklungsabsicht grundsätzlich mit.
In den Geltungsbereich wurden auch östlich angrenzende Flurstück der Stadt einbezogen, so dass die für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage zur Verfügung stehende Fläche ca. 23 ha beträgt.
Eine Kostenübernahmeerklärung des Antragsstellers liegt vor.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
723,3 kB
|
