15.06.2022 - 16 Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr...

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Wortprotokoll

 

Herr Stadtvertreter Schneider nimmt als Mitgesellschafter aufgrund § 24 Kommunalverfassung M-V an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

 

Herr Stadtpräsident Westendorf führt einleitend aus, dass die in der Beschlussvorlage enthaltenen Flurstücke 107/5 und 107/12 auf Antrag des Grundstückseigentümers von der Beschlussfassung ausgenommen werden.

 

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Beschluss

Beschluss-Nr. RDG /BV/BA-22/522

 

Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 112 der Stadt Ribnitz-Damgarten „Photovoltaikanlage an der Bahnstrecke Rostock-Stralsund“, OT Borg

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:

 

Für die Flurstücke 93/4 tlw., 94, 95, 96/2 tlw., 101/1 tlw., 101/2 tlw., 101/3 tlw., 102/2 tlw., 103 tlw., 107/7 tlw., 107/8 tlw., 107/9, 107/11 tlw., 119 tlw., 120, 121 tlw., 122, 123, 124 tlw., 125, 126, 127 tlw., 128, 129 und 130 der Flur 1 Gemarkung Borg wird ein Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 1 BauGB aufgestellt.

 

Das Plangebiet wird begrenzt:

  • im Osten durch die Straße „Am Wäldchen“ und das Wohngrundstück „Am Wäldchen 2“
  • im Norden durch die Wohngrundstücke „Bei den Borger Tannen 2 und 3“, die Bundestraße B 105 und Anlagen der Deutschen Bahn GA (Bahntrasse)
  • im Westen durch das Wohngrundstück „Am Wäldchen 6“ und landwirtschaftliche Nutzflächen
  • im Süden durch landwirtschaftlich genutzte Flächen

 

Es werden folgende Planziele angestrebt:

  • Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage
  • Beachtung der naturräumlichen Ausstattung
  • Sicherstellung der Erschließung

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist in Form einer dreiwöchigen Auslegung der Planunterlagen durchzuführen. Gemäß § 4 Abs. 1 i. V. m. § 4 a Abs. 2 BauGB sind parallel zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern.

 

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der Mitglieder

25

 

 

 

 

 

 

davon anwesend

19

Ja- Stimmen

16

Nein- Stimmen

0

Enthaltungen

3

 

Herr Stadtvertreter Schneider nimmt aufgrund § 24 Kommunalverfassung M-V an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

 

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Anlagen zur Vorlage