Beschlussvorlage - RDG/BV/FA-21/231
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Ribnitz-Damgarten für das Haushaltsjahr 2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzverwaltungsamt
- Bearbeiter:
- Petra Waack
- Verantwortlicher:
- Waack, Petra
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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21.01.2021
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten
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Entscheidung
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03.02.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt/Begründung:
Die Stadt Ribnitz-Damgarten hat für jedes Jahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Der Haushaltsplan ist Bestandteil der Haushaltssatzung. Sie enthält die Festsetzung des Haushaltsplanes unter Angabe
- der Gesamtbeträge der Erträge und Aufwendungen sowie des sich nach Veränderung der Rücklagen
ergebenden Jahresergebnisses,
- der Gesamtbeträge der laufenden Einzahlungen und Auszahlungen einschließlich des Betrages der
planmäßigen Tilgung von Krediten für Investitionen sowie des sich daraus ergebenden Saldos
- der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit sowie des sich
daraus ergebenden Saldos
- des Gesamtbetrages der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen oder Umschuldungen
- des Gesamtbetrages der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige
Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen belasten
- des Höchstbetrages aller Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit der Gemeinde (Kassenkredite),
- der Steuerhebesätze
- der Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen sowie
- die voraussichtliche Höhe des Eigenkapitals zum Ende des Haushaltsjahres anzugeben.
Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen ist von der Stadtvertretung in öffentlicher Sitzung zu beschließen.
Im Finanzplanungszeitraum 2021-2024 ergeben sich folgende Salden der Erträge und Aufwendungen im
1. Ergebnishaushalt
Ergebnisse 2012-2020: + 4.030.000 Euro (vorläufig)
2021: - 1.693.700 Euro
2022: - 1.307.100 Euro
2023: - 541.300 Euro
2024: - 285.600 Euro
Damit entsteht für den gesamten Finanzplanungszeitraum ein Überschuss von 202.300 Euro. Nach den Vorschriften der GemHVO-Doppik ist der Haushaltausgleich im Finanzplanungszeitraum erreicht.
Die zentrale Kapitalrücklage (zKRL = Summe der Jahresergebnisse + investive Zuwendungen nach FAG) steigt im gleichen Zeitraum auf 7,6 Mio. Euro.
2. Finanzhaushalt
Der Haushaltsausgleich im Finanzhaushalt ist gegeben, wenn der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen nicht negativ ist.
Überschuss mit Vortrag per 31.12.2020: + 11.628.000 Euro (vorläufig)
2021: - 10.275.700 Euro
2022: - 1.940.400 Euro
2023: - 34.100 Euro
2024: + 680.700 Euro
Der Saldo der Ein- und Auszahlungen aller Jahre beträgt 58.500 Euro. Da dieser positiv ist, ist der Haushaltsausgleich im Finanzhaushalt ebenfalls gegeben.
Eine Kreditaufnahme ist im Finanzplanungszeitraum nicht erforderlich.
Hinweis:
Die vollständigen Unterlagen stehen im Rats- bzw. Bürgerinformationssystem (Allris) digital zur Verfügung. Die Einsichtnahme ist ebenfalls im Finanzverwaltungsamt der Stadt Ribnitz-Damgarten möglich.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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442,2 kB
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631,7 kB
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(wie Dokument)
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990,4 kB
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7
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(wie Dokument)
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104,9 kB
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(wie Dokument)
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98 kB
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(wie Dokument)
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74 kB
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10
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11
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(wie Dokument)
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114,3 kB
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12
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(wie Dokument)
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90,2 kB
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13
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(wie Dokument)
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77,4 kB
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15
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(wie Dokument)
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99,1 kB
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99
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(wie Dokument)
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88,2 kB
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