Beschlussvorlage - RDG/BV/BA-20/195

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-20/195

 

Aufstellungsbeschluss über den einfachen Bebauungsplan Nr. 105 der Stadt Ribnitz-Damgarten, Kleingartenanlage „Am Bodden“, OT Langendamm

 

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:

 

  1. Für die Flurstücke 44/4, 46, 47, 48, 49, 50 und 279/4 tlw. der Flur 1 Gemarkung Langendamm wird ein einfacher Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 3 BauGB aufgestellt.

 

  1. Das Plangebiet wird begrenzt:
  • im Norden durch Wald- und Unlandflächen (Schilf) in Übergang zu den Hafenanlagen Langendamm
  • im Westen durch Kleingärten
  • im Süden durch die „Wasserreihe“
  • im Osten durch die Bebauung am „Hafenweg“

 

 

  1. Es werden folgende Planziele angestrebt:
  • Festsetzung der Art der baulichen Nutzung als „Sondergebiet Wochenendhausgebiet“
  • Festlegung eines Maßes der baulichen Nutzung
  • Bebauung unter Berücksichtigung einer geordneten und nachhaltigen städtebaulichen und gestalterischen Entwicklung

 

  1. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist wie folgt durchzuführen:

 

  • dreiwöchige öffentliche Auslegung der Vorentwurfsunterlagen

 

Gemäß § 4 Abs. 1 i. V. m. § 4 a Abs. 2 BauGB sind parallel zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern.

 

  1. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

 

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Sachverhalt

 

Begründung

Der Stadt liegt ein Antrag des Kleingartenvereins „Am Bodden“ Langendamm e. V. vor. Der Verein beantragt die Aufstellung eines einfachen Bebauungsplanes mit dem Planungsziel „Nutzungsänderung in ein Wochenendhausgebiet“. In diesem Zusammenhang ist auch ein Maß der baulichen Nutzung zu definieren.

 

Diese Zielstellung entspricht dem Kleingartenentwicklungskonzept der Stadt Ribnitz-Damgarten. Auch der Flächennutzungsplan weist für den Bereich der Kleingartenanlage „Am Bodden“ bereits die Zielstellung „Sondergebiet Wochenendhausgebiet“ aus.

 

Der Kleingartenverein trägt die Kosten des Verfahrens. Des Weiteren ist zwischen dem Verein und der Stadt Ribnitz-Damgarten vor Satzungsbeschluss ein städtebaulicher Vertrag gem. § 11 BauGB abzuschließen, der u. a. die Realisierung der Ausgleichsverpflichtungen regelt.

 

 

 

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Anlagen

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