09.12.2020 - 5 Aufstellungsbeschluss über den einfachen Bebauu...

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Wortprotokoll

Wortprotokoll:

 

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Beschluss

Beschluss:

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-20/195

 

Aufstellungsbeschluss über den einfachen Bebauungsplan Nr. 105 der Stadt Ribnitz-Damgarten, Kleingartenanlage „Am Bodden“, OT Langendamm

 

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:

 

  1. Für die Flurstücke 44/4, 46, 47, 48, 49, 50 und 279/4 tlw. der Flur 1 Gemarkung Langendamm wird ein einfacher Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 3 BauGB aufgestellt.

 

  1. Das Plangebiet wird begrenzt:
  • im Norden durch Wald- und Unlandflächen (Schilf) in Übergang zu den Hafenanlagen Langendamm
  • im Westen durch Kleingärten
  • im Süden durch die „Wasserreihe“
  • im Osten durch die Bebauung am „Hafenweg“

 

 

  1. Es werden folgende Planziele angestrebt:
  • Festsetzung der Art der baulichen Nutzung als „Sondergebiet Wochenendhausgebiet“
  • Festlegung eines Maßes der baulichen Nutzung
  • Bebauung unter Berücksichtigung einer geordneten und nachhaltigen städtebaulichen und gestalterischen Entwicklung

 

  1. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist wie folgt durchzuführen:

 

  • dreiwöchige öffentliche Auslegung der Vorentwurfsunterlagen

 

Gemäß § 4 Abs. 1 i. V. m. § 4 a Abs. 2 BauGB sind parallel zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern.

 

  1. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

 

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Abstimmungsergebnis

Beschlussempfehlung für die Stadtvertretung:

 

Abstimmungsergebnis

 

Anzahl der Mitglieder:

 

 

 

 

 

 

 

davon anwesend:

 

Ja-Stimmen:

 

Nein-Stimmen

 

Stimmenthaltungen:

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage