Beschlussvorlage - AD/BV/FA-20/100

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss-Nr. AD/BV/FA-20/100

 

Anhebung der Hebesätze für die Grundsteuer A, Grundsteuer B und die Gewerbesteuer mit der Beschlussfassung zur Haushaltssatzung 2021

 

Die Gemeindevertretung Ahrenshagen-Daskow beschließt die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer A, Grundsteuer B und die Gewerbesteuer in der Gemeinde Ahrenshagen-Daskow zum 01.01.2021 wie folgt:

 

 

Bisher v.H.

Erhöht v.H.

Nunmehr v.H.

1.Grundsteuer A

307

16

323

2. Grundsteuer B

340

87

427

3. Gewerbesteuer

325

                 56

                381 

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt/Begründung: 

 

Die Festsetzung der Hebesätze erfolgt im Rahmen der jährlichen Haushaltssatzung oder einer gesonderten Hebesatzung. Die Gemeinde Ahrenshagen-Daskow übt ihr Hebesatzrecht über die jährliche Festsetzung in der Haushaltssatzung aus.

 

In der Festlegung des Hebesatzes ist die Gemeinde grundsätzlich frei. Im Fall der Gewerbesteuer ist jedoch rechtlich vorgeschrieben, dass der Hebesatz mindestens 200 % zu betragen hat.

Bei den Grundsteuern A und B gibt es solche unmittelbar rechtlich normierte Mindesthöhe nicht. Gleichwohl gibt es indirekte Untergrenzen für die Hebesatzhöhe. So ergibt sich aus der haushaltsrechtlichen Pflicht zum Haushaltsausgleich, steigende Kosten durch höhere Einnahmen zu decken.

 

§ 44 Kommunalverfassung M-V bestimmt die Reihenfolge der Erzielung von Erträgen und Einzahlungen

1. aus Entgelten für die erbrachten Leistungen und

2. im Übrigen aus Steuern zu beschaffen,

soweit die sonstigen Erträge und Einzahlungen nicht ausreichen.

In den Anlagen sind die Berechnung der Steuerkraft als Grundlage für die Erhebung der Kreisumlage und die Schlüsselzuweisungen beigefügt.

Die Anhebung der Hebesätze ist nach Prüfung durch die Verwaltung notwendig, um die rechtlichen Vorschriften der Kommunalverfassung und Gemeindehaushaltsverordnung einzuhalten.

 

 

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Anlagen

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