Beschlussvorlage - RDG/BV/TA-20/179

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss-Nr. RDG/BV/TA-20/179

 

Beschluss zur Erhebung der Fremdenverkehrsabgabe 2020 in vollem Umfang

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt die Erhebung der Fremdenverkehrsabgabe 2020 in vollem Umfang.
Die Möglichkeit des individuellen Antrags auf Stundung oder (teilweisen) Erlasses der Abgabe bleibt für jeden Abgabepflichtigen bestehen, es erfolgt eine Einzelfallprüfung.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt/Begründung:

Im Mai 2020 hat die Stadtvertretung mit ihrem Beschluss zur Änderungssatzung zur 2. Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe der ungewissen touristischen Entwicklung im Jahr 2020 aufgrund der Corona-Pandemie Rechnung getragen und sich die Möglichkeit zur Flexibilität bei der Erhebung der FVA geschaffen.

Der heutige Beschluss ist formell zwar nicht zwingend notwendig, aus Gründen der Transparenz aber unbedingt angebracht. Grundlage der heutigen Entscheidung ist die Gesamtbetrachtung des bisherigen Tourismusjahres 2020.

Eine detaillierte Auswertung der Zahlen für Ribnitz-Damgarten selbst kann leider aufgrund sehr zeitversetzter Rückmeldung der Vermieter nicht geliefert werden. Als klassischer Tagestourismusort profitiert die Bernsteinstadt aber in jedem Fall von den Gesamtgästen der Region. Insoweit wurde auf die bislang vorliegenden Angaben für die Region Fischland-Darss-Zingst zurückgegriffen.

Der Saisonverlauf 2020 ist anders als in den Vorjahren. Die Gäste der Vorsaison blieben aufgrund des Einreiseverbots aus. Dieses wurde zu Pfingsten aufgehoben. Von diesem Zeitpunkt an bis heute hat die Region Fischland-Darss-Zingst eine sehr erfolgreiche Tourismussaison erlebt.

Bei den gezählten Übernachtungen haben die Seebäder der Halbinsel schon jetzt die Vorjahreswerte zum gleichen Zeitpunkt erreicht. Alle Ausfälle der Vorsaison konnten also bereits jetzt aufgeholt werden, wie eine Branchenumfrage des Tourismusverbandes FDZ ergab. Zusätzlich liegen die Vorausbuchungszahlen für den Herbst deutlich über Vorjahresniveau.

Gespräche mit Vertretern einzelner, teilweise auch nur indirekt vom Tourismus profitierender Branchen, ergaben ebenfalls ein positives Bild für die wirtschaftliche Lage in der Stadt bzw. der Region. Die Meldung aus dem Sachgebiet Steuern zu beantragten Stundungen für Gewerbesteuervorauszahlungen bzw. Gewerbesteuerveranlagungen für die Vorjahre bestätigen dieses positive Stimmungsbild.

Trotzdem wollen wir auch den Gewerbetreibenden entgegenkommen, die in diesem Jahr Einbußen hinnehmen mussten. Alle FVA-Abgabepflichtige erhalten vor Bescheidversand ein Schreiben, in dem auf die Möglichkeit zur Meldung geänderter Bemessungsgrundlagen (Arbeitnehmeranzahl etc.) durch Corona-Folgen hingewiesen wird, wodurch sich ggf. die Abgabenhöhe reduziert.

Die Möglichkeit eines Antrags auf Stundung oder (teilweisen) Erlass besteht unabhängig davon für jeden Abgabepflichtigen.

Zur Info: Die erhobenen Beiträge der FVA in 2019:

Jahresbeitrag FVA in Euro

Anzahl Abgabepflichtige in 2019

    0 -  30 

399

  31 -  50

  81

  50 - 100

235

101 - 150

  72

  150 - 200

  33

   201 - 300

  30

   301 -   400

  25

   401 -    500

  11

   501 –   600

   8

   601 – 1.000

   7

1.001 – 1.500

   4

 

 

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Anlagen

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