Beschlussvorlage - RDG/BV/HA-19/033

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss-Nr.: RDG/BV/HA-19/033

 

Die Stadtvertretung beschließt die Kündigung der Vereinbarungen zum Essenzuschuss mit dem ASB-Regionalverband Warnow-Trebeltal e.V., Institut Lernen & Leben e.V. und Dussmann Service Deutschland GmbH zum 31.12.2019.

 

 

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Sachverhalt

 

Sachverhalt/Begründung:

 

Auf Grundlage des Kindertagesförderungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KiföG M-V), in der Neufassung ab dem 01.01.2020, ist durch die Eltern / Sorgeberechtigten gemäß § 26 Absatz 1 Satz 1 kein Elternbeitrag für die Betreuung des Kindes / der Kinder mehr zu entrichten.

Die für die Eltern / Sorgeberechtigten verbleibenden Verpflegungskosten nach § 26 Absatz 1  Satz 2

können auf Antrag durch den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, Sachgebiet Schule/Kita der Stadt Ribnitz-Damgarten, im Namen und Auftrag des Landkreises Vorpommern-Rügen, im Zuge einer Bedarfsprüfung nach § 90 SGB VIII übernommen werden.

 

Die aufgrund des Wegfalls des Essenzuschusses zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von jährlich
ca. 63.000 €, pro Mittagsportion im Kitabereich 0,50 €, Hortbereich je 0,30 €, möchte die Stadt Ribnitz-Damgarten für die Kinder- und Jugendförderung sowie für eine eventuelle zukünftige neue Essenversorgung verwenden.

 

 

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