Beschlussvorlage - RDG/BV/HA-19/033
Grunddaten
- Betreff:
-
Kündigung der Vereinbarungen zum Essenzuschuss mit dem ASB-Regionalverband Warnow-Trebeltal e.V., Institut Lernen & Leben e.V., Dussmann Service Deutschland GmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Haupt- und Personalamt
- Bearbeiter:
- Marc Noack
- Verantwortlicher:
- Frau Mittermayer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Finanzausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
17.10.2019
| |||
●
Gestoppt
|
|
Hauptausschuss
|
Vorberatung
|
|
●
Bereit
|
|
Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten
|
Entscheidung
|
|
Sachverhalt
Sachverhalt/Begründung:
Auf Grundlage des Kindertagesförderungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KiföG M-V), in der Neufassung ab dem 01.01.2020, ist durch die Eltern / Sorgeberechtigten gemäß § 26 Absatz 1 Satz 1 kein Elternbeitrag für die Betreuung des Kindes / der Kinder mehr zu entrichten.
Die für die Eltern / Sorgeberechtigten verbleibenden Verpflegungskosten nach § 26 Absatz 1 Satz 2
können auf Antrag durch den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, Sachgebiet Schule/Kita der Stadt Ribnitz-Damgarten, im Namen und Auftrag des Landkreises Vorpommern-Rügen, im Zuge einer Bedarfsprüfung nach § 90 SGB VIII übernommen werden.
Die aufgrund des Wegfalls des Essenzuschusses zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von jährlich
ca. 63.000 €, pro Mittagsportion im Kitabereich 0,50 €, Hortbereich je 0,30 €, möchte die Stadt Ribnitz-Damgarten für die Kinder- und Jugendförderung sowie für eine eventuelle zukünftige neue Essenversorgung verwenden.
