17.10.2019 - 6 Kündigung der Vereinbarungen zum Essenzuschuss ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Zusätze:
- Verantwortlich: Frau Mittermayer
- Gremium:
- Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 17.10.2019
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Haupt- und Personalamt
- Bearbeiter:
- Marc Noack
- Beschluss:
- abgelehnt
Wortprotokoll
Frau Mittermayer informierte, dass die Betreuungskosten in der KITA und im Hort für die Eltern ab 01.01.2020 gem. KiföG M-V entfallen. Aus diesem Grund ist es zumutbar, den bisher gezahlten Zuschuss für das Mittagessen zu streichen. Dieser beläuft sich auf 0,30 € je Schulessen und 0,50 € je KITA-Essen. Auf Antrag können die Verpflegungskosten durch den örtlichen Träger der örtlichen Jugendhilfe, Sachgebiet Schule/Kita der Stadt Ribnitz-Damgarten, im Namen und Auftrag des Landkreises Vorpommern-Rügen, im Zuge einer Bedarfsprüfung nach § 90 SGB VIII übernommen werden.
Frau Mittermayer betonte, dass die Stadt Ribnitz-Damgarten die einzige Kommune ist, die diesen Zuschuss bisher noch zahlt. Die jährlichen Kosten in Höhe von 63.000 € könnten dann anderweitig im Bereich Jugend und Bildung verwendet werden.
Herr Huth vertrat die Meinung, dass der Wegfall der Betreuungskosten kein Argument sei, diesen Zuschuss zu streichen. Ziel war es bisher, so vielen Kindern wie möglich die Chance zu geben, etwas günstiger essen zu gehen. Mit dieser Beschlussvorlage ist er nicht einverstanden. Außerdem ist die ausgesprochene Kündigung unter Vorbehalt juristisch nicht zulässig.
Herr Stadtaus sowie Herr Schneider bemängelten ebenfalls die Beschlussvorlage und die zu kurze Begründung.
Herr Schmidt betonte, dass nicht alle Eltern entlastet werden. Eltern, deren Kinder keine Kita oder Hort besuchen, dennoch essen gehen, werden dann mit zusätzlichen Kosten konfrontiert.
Herr Kasch erfragte, was ein nicht gefördertes Essen außerhalb kostet. Frau Mittermayer informierte, dass ein Essen am Gymnasium von Hanse-Menü 3,50 € kostet und das geförderte Essen vom ASB 3,72 €.
Der Finanzausschuss bittet um eine konkrete Aufstellung des ASB-Essens. Die Verwaltung wird aufgefordert, eine neue Beschlussvorlage zu erarbeiten, in der die Begründung besser und ausführlicher darzustellen ist. Diese ist in der Beschlussvorlage RDG/BV/HA-19/033 zu knapp und nicht akzeptabel. Weiterhin sind die Vertragsfristen des ASB zu prüfen.
Beschluss
Der Finanzausschuss stimmt der Beschlussvorlage NICHT zu. Es ist eine neue Beschlussvorlage mit einer ausführlichen Erläuterung zu erstellen.
Beschluss-Nr.: RDG/BV/HA-19/033
Die Stadtvertretung beschließt die Kündigung der Vereinbarungen zum Essenzuschuss mit dem ASB-Regionalverband Warnow-Trebeltal e.V., Institut Lernen & Leben e.V. und Dussmann Service Deutschland GmbH zum 31.12.2019.