Beschlussvorlage - RDG/BV/BA-19/015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-19/015

 

Beschluss zur Fortführung des Verfahrens über die II. Änderung und II. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 32 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbebauung Heideweg", OT Langendamm im Verfahren nach § 13 b BauGB

 

 

Die Stadtvertretung beschließt:

 

  1. Das Verfahren der II. Änderung und II. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 32 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbebauung Heideweg", OT Langendamm wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren gem. § 13a BauGB) fortgeführt.

 

  1. Gemäß § 13 b BauGB i.V.m. § 13 a Abs. 2 BauGB gelten im beschleunigten Verfahren die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Nach § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen; § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden.

 

  1. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt/Begründung:  

 

Zielstellung der II. Änderung und II. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 32 ist die Schaffung von Baurecht in 2. Reihe für einen Teilbereich nördlich der Bebauung des Heideweges bis zur Seereihe. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan der Stadt Ribnitz-Damgarten als Wohnbaufläche ausgewiesen. Die Erschließung soll dabei in Form der Festsetzung von Geh-, Fahr- und Leitungsrechten auf den jeweiligen Vordergrundstücken erfolgen.

Der § 13 b BauGB ermöglicht die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB. Die Anwendungsvoraussetzungen des § 13 b BauGB sind im Verfahren zur II. Änderung und II. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 32 gegeben, da es sich u.a. um Außenbereichsflächen handelt, ein Anschluss an den im Zusammenhang bebauten Ortsteil gegeben ist und die Zulässigkeit von Wohnnutzungen begründet werden soll.

 

Bisherige Beschlussfassungen:

Aufstellungsbeschluss:  10. Mai 2017

 

 

 

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Anlagen

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