20.08.2019 - 11 Beschluss zur Fortführung des Verfahrens über d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Widuckel stellte wiederum die Beschlussvorlage vor. Herr Keil ergänzte, dass die Planung auf eine private Antragstellung beruhe und der Antragsteller alle Kosten trage. Herr Voss informierte, dass Langendamm in den letzten Jahren eine sehr gute wohnbauliche Entwicklung genommen hat. Herr Eggersmann hinterfragte, ob die Kapazität der Ver- und Entsorgungsleitungen ausreichend sei. Herr Keil wies auf die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange im kommenden Bebauungsplanverfahren hin.

 

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Beschluss

 

 

 

 

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-19/015

 

Beschluss zur Fortführung des Verfahrens über die II. Änderung und II. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 32 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbebauung Heideweg", OT Langendamm im Verfahren nach § 13 b BauGB

 

Die Stadtvertretung beschließt:

 

  1. Das Verfahren der II. Änderung und II. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 32 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbebauung Heideweg", OT Langendamm wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren gem. § 13a BauGB) fortgeführt.

 

  1. Gemäß § 13 b BauGB i.V.m. § 13 a Abs. 2 BauGB gelten im beschleunigten Verfahren die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Nach § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen; § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden.

 

  1. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

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Abstimmungsergebnis

 

Beschlussempfehlung für die Stadtvertretung:

 

Abstimmungsergebnis

 

Anzahl der Mitglieder:

9

 

 

 

 

 

 

davon anwesend:

9

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen

0

Stimmenthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage