Beschlussvorlage - RDG/BV/BA-18/620/01
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Nichtanwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13 a BauGB im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 97 der Stadt Ribnitz-Damgarten "Einzelhandelsstandort Rostocker Straße 33"
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Guido Keil
- Verantwortlicher:
- Herr Körner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Wirtschaftsausschuss
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Vorberatung
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05.02.2019
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten
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Entscheidung
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20.02.2019
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Beschlussvorschlag
Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-18/620/01
Beschluss zur Nichtanwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13 a BauGB im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 97 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Einzelhandelsstandort Rostocker Straße 33“
Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt
- die Nichtanwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13 a BauGB im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 97 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Einzelhandelsstandort Rostocker Straße 33“.
- Der Pkt. 4 des Aufstellungsbeschlusses über den Bebauungsplan Nr. 97 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Einzelhandelsstandort Rostocker Straße 33“, vom 4. Juli 2018 (Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-18/620) entfällt.
Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Sachverhalt
Begründung:
Die Stadt hat 2017 das Grundstück „Rostocker Straße 33“ mit der ehemaligen Spar-Kaufhalle zur Vergabe eines Erbbaurechtes ausgeschrieben. Der Zuschlag erfolgte an die Rewe-Gruppe, die dort einen Penny Markt einschließlich eines Bäckers mit einer Gesamtverkaufsfläche von ca. 1.100 m² errichten will. Über den Bebauungsplan Nr. 97 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung des Marktes geschaffen werden.
Die Stadtvertretung fasste in der Sitzung am 4. Juli 2018 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan, wobei das Planverfahren im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt werden sollte.
Nunmehr bat der Investor um die Durchführung des zweistufigen Regelfahrens. Mögliche hieraus entstehende Mehrkosten werden von ihm übernommen.
Bisherige Beschlussfassungen
Aufstellungsbeschluss: 4. Juli 2018
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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771,6 kB
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