05.02.2019 - 8 Beschluss zur Nichtanwendung des beschleunigten...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Widuckel stellte die Inhalte der Beschlussvorlage vor. Herr Körner ergänzte, dass der Investor angesichts der bisherigen rechtlichen Auseinandersetzungen mit Lidl eingeschätzt hat, über ein Regelverfahren an höheres Maß an Rechtssicherheit für das Verfahren erlangt.

Auf Nachfrage erläuterte Herr Körner, dass der Zeitablauf des B-Planes bzw. der durch das Regelverfahren entstehende Zeitverzug noch nicht eingeschätzt werden kann. Die Stadt wird das Verfahren aber forciert bearbeiten.

 

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Beschluss

 

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-18/620/01

 

Beschluss zur Nichtanwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13 a BauGB im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 97 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Einzelhandelsstandort Rostocker Straße 33“

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt

 

  1. die Nichtanwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13 a BauGB im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 97 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Einzelhandelsstandort Rostocker Straße 33“.
  2. Der Pkt. 4 des Aufstellungsbeschlusses über den Bebauungsplan Nr. 97 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Einzelhandelsstandort Rostocker Straße 33“, vom 4. Juli 2018 (Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-18/620) entfällt.

 

  1. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

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Abstimmungsergebnis

Beschlussempfehlung für die Stadtvertretung:

 

Abstimmungsergebnis

 

Anzahl der Mitglieder:

7

 

 

 

 

 

 

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen

0

Stimmenthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage