Beschlussvorlage - RDG/BV/FA-18/690

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss-Nr. RDG/BV/FA-18/690

 

Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Ribnitz-Damgarten für das Haushaltsjahr 2019

 

Die Stadtvertretung beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 mit Bestandteilen und Anlagen unter der Auflage, dass alle Stellenbesetzungen dem Hauptausschuss vorgelegt werden.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt/Begründung:

 

Die Stadt Ribnitz-Damgarten hat für jedes Jahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Der Haushaltsplan ist Bestandteil der Haushaltssatzung und enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich

- anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen,

- entstehenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen sowie

- notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.

 

Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wird von der Stadtvertretung in öffentlicher Sitzung beschlossen.

 

Der Haushaltsplan wird der Stadtvertretung im Ergebnishaushalt mit einem Fehlbedarf wie folgt vorgelegt:

 

 Ergebnisse 2012-2017:  + 1.121.900 Euro

 2018:                   0 Euro

 2019:       409.500 Euro

 2020:    -     153.100 Euro

 2021:    -     249.700 Euro

 2022:    -     515.800 Euro

 

Damit ergibt sich für den gesamten Finanzplanungszeitraum ein Fehlbedarf von 206.200 Euro.
Nach den Vorschriften der GemHVO-Doppik ist der Haushaltausgleich im Finanzplanungszeitraum 2019-2022 nicht erreicht.

 

 

Der Finanzhaushalt weist nach den Vorschriften der GemHVO-Doppik am Ende des Finanz-planungszeitraumes einen Fehlbedarf im laufenden Bereich von

 

2021:      +     67.400 Euro

2022 lfd. Fehlbedarf:    - 1.135.600 Euro

2022 Tilgung:     -    898.200 Euro

Finanzplanungszeitraum gesamt:   - 1.966.400 Euro aus.

 

Der Saldo der Ein- und Auszahlungen im laufenden Bereich ist in den Jahren 2019, 2020 und 2021 positiv. Der Haushaltsausgleich wäre bis dahin gegeben. Bei Umsetzung aller im Finanzplanungs-zeitraum vorgesehenen Maßnahmen würde mit Ablauf des Jahres 2022 ein negativer Bestand der liquiden Mittel auszuweisen sein.

 

Für die Erbringung der Eigenanteile der einzelnen Bauabschnitte des Schulcampus ist nach Verbrauch der vorhandenen liquiden Mittel nachrangig im Jahr 2021 eine Kreditaufnahme von 4.000.000 Euro vorgesehen. Die daraus erwachsenden finanziellen Verpflichtungen sind in der Haushaltsplanung berücksichtigt.

 

 

Hinweis:

Die vollständigen Unterlagen stehen im Rats- bzw. Bürgerinformationssystem (Allris) digital zur Verfügung. Die Einsichtnahme ist ebenfalls im Finanzverwaltungsamt der Stadt Ribnitz-Damgarten möglich.

In Papierform werden nur

-          die Beschlussvorlage mit HH-Satzung und Vorbericht

-          die Personalkosten und der Stellenplan

-          die Warteliste und

-          die Unterlagen der HH-Planung für das Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften – neu

zur Verfügung gestellt (außer für die Finanzausschussmitglieder, denen sie bereits vorliegen und für weitere Stadtvertreter, die den Verzicht auf eine Vorlage in Papierform erklärt haben). Weitere, bereits aus vorhergehenden Sitzungen in Papierform vorliegende Unterlagen, bringen Sie, da unverändert, bitte wieder mit.

 

 

 

Wegen des Umfangs der Unterlagen zu dieser Beschlussvorlage wird zu den Sitzungen nur eine eingeschränkte Anzahl der maßgeblichen Angaben der Bestandteile und Anlagen versandt.

 

 

 

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Anlagen

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