Beschlussvorlage - RDG/BV/BA-17/534/01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-17/534/01

 

Beschluss der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Stadt Ribnitz-Damgarten

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:

 

  1. Die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen vorgebrachten Stellungnahmen sowie die Stellungnahmen der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtvertretung lt. den in der Beschlussvorlage vom 21. Juni 2018 niedergelegten Behandlungsvorschlägen geprüft (Abwägungsprotokoll). Der Bürgermeister wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die betroffenen Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche Anregungen und Bedenken vorgetragen haben, von diesem Ergebnis unter Angabe von Gründen in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes in der Fassung vom 21. Juni 2018 wird beschlossen.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Stadt Ribnitz-Damgarten ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo die Planunterlagen während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt/Begründung

 

Die Stadt Ribnitz-Damgarten wurde vom Landesamt für Umwelt, Natur und Geologie MV (LUNG) gem. EU-Richtlinie 2002/49/EG über die „Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“ i. V. m. § 47 c BImSchG aufgefordert, den bestehenden Lärmaktionsplan bis zum 18. Juli 2018 fortzuschreiben. Dem entsprechend fasste die Stadtvertretung am 13. Dezember 2017 den Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur Fortschreibung des Lärmaktionsplanes. Im Anschluss daran erfolgte die Beauftragung der Firma UmweltPlan Stralsund als fachbegleitendes Planungsbüro. Der weitere Verfahrensablauf stellt sich wie folgt dar:

  • 22. März 2018 - öffentliche Bürgerinformationsveranstaltung zur Fortschreibung des Lärmaktionsplanes
  • 8. Mai 2018 öffentliche Vorstellung der Inhalte des Entwurfes des Lärmaktionsplanes im Rahmen einer Sondersitzung der Fachausschüsse der Stadtvertretung
  • 11. Mai 2018 - Beteiligung der betroffenen TÖB / Behörden
  • 17. Mai bis 18. Juni 2018 öffentliche Auslegung des Entwurfes des Lärmaktionsplanes

 

Der Lärmaktionsplan enthält neben den vom LUNG benannten Hauptlärmquellen im Bereich der B 105 (Altheide / Borg und Kreuzungspunkte Freudenberger Weg bis Richtenberger Straße) auch weitere weniger befahrende Straßen, die ebenso lärmrelevant sind, aber nicht den §§ 47 a – f BImSchG unterliegen.

Die Auswahl dieser Straßen und der Benennung möglicher Lärmminderungsmaßnahmen erfolgte unter Beachtung der Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligungen / Einbindung der Fachausschüsse einschließlich der durch die Öffentlichkeit vorgetragenen Stellungnahmen.

 

 

 

 

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Anlagen

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