04.07.2018 - 20 Beschluss der Fortschreibung des Lärmaktionspla...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Keil, Sachbearbeiter Bauleitplanung, erklärte, dass die Stadt gesetzlich verpflichtet ist, den Lärmaktionsplan alle fünf Jahre fortzuschreiben. Der Entwurf wurde in den zuständigen Fachausschüssen beraten. Des Weiteren wurde viel Öffentlichkeitsarbeit geleistet, um eine breite Bürgerbeteiligung zu gewährleisten. Die meisten der Vorschläge sind in den Lärmaktionsplan eingeflossen. Insbesondere ist eine Vielzahl innerörtlicher Straßen aufgenommen worden. Es müssen bzw. können nicht alle Vorhaben aus dem Lärmaktionsplan umgesetzt werden. Es kann weiterhin über Varianten diskutiert und entschieden werden. Des Weiteren wird ein gesamtstädtisches Verkehrskonzept erforderlich, um Verdrängung zu vermeiden.

 

Herr Stadtvertreter Hänsen begrüßte die Erstellung eines Verkehrskonzeptes, das seiner Ansicht nach durch Externe erarbeitet werden müsste.

 

Frau Stadtvertreterin Falkert äußerte Bedenken hinsichtlich der Tatsache, dass die erlaubte Geschwindigkeit in diversen Straßen auf 30 km/h reduziert werden soll. Auf ihre Anfrage, warum im Bereich Tempel die Geschwindigkeitsgrenze nicht wie zwischen Borg und Altheide auf 70 km/h gesenkt werden kann, erläuterte Herr Keil, dass die Anzahl der Betroffenen hier entscheidend ist. Herr Stadtvertreter Konkol ergänzte, dass im Ortsteil Tempel darüber hinaus keine direkte Einrichtung (z. B. Bushaltestelle) an der Hauptstraße liegt.

 

Herr Stadtvertreter Schacht lobte, dass dieser Lärmaktionsplan gegenüber der ersten Beschlussvorlage aus dem Jahr 2013 eine deutliche Qualitätsverbesserung aufweist.

 

Herr Stadtvertreter Kreitlow unterstützte die Bürger aus Borg in ihrem Anliegen, die Tempo-70-Zone zu erweitern.

 

Herr Stadtvertreter Schmidt und Herr Stadtvertreter Huth vertraten den Standpunkt, dass die Tempo-30-Beschrän-kung in der Straße Am See im Abschnitt Klosterteich bis Kreisverkehr aufgehoben werden sollte. Diese Maßnahme würde zu einem Akzeptanzgewinn führen.

 

Auf Anfrage von Herrn Stadtvertreter Röwer bestätigte Herr Bürgermeister Ilchmann, dass eine Verkehrszählung nachgewiesen hat, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung in der Straße am See zu einer Verkehrsverlagerung auf die Lange Straße geführt hat. Diese Tatsache wurde dem Landkreis zur Kenntnis gegeben.

 

Herr Körner, Leiter des Amtes für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften, wies nochmals darauf hin, dass dieser Lärmaktionsplan einen Maßnahmenplan darstellt. Grundlage für die Umsetzung ist ein gesamtstädtisches Verkehrskonzept, das von einem externen Unternehmen erstellt werden soll.

 

Herr Keil erläuterte, dass mit dem Beschluss keine Rechtsverbindlichkeit für die aufgeführten Maßnahmen entsteht. Des Weiteren können im Zuge der Fortschreibung weitere Vorschläge aufgenommen werden.

 

 

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Beschluss

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-17/534/01

 

Beschluss der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Stadt Ribnitz-Damgarten

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:

 

  1. Die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen vorgebrachten Stellungnahmen sowie die Stellungnahmen der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtvertretung lt. den in der Beschlussvorlage vom 21. Juni 2018 niedergelegten Behandlungsvorschlägen geprüft (Abwägungsprotokoll). Der Bürgermeister wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die betroffenen Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche Anregungen und Bedenken vorgetragen haben, von diesem Ergebnis unter Angabe von Gründen in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes in der Fassung vom 21. Juni 2018 wird beschlossen.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Stadt Ribnitz-Damgarten ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo die Planunterlagen während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis

 

Anzahl der Mitglieder:

25

 

 

 

 

 

 

davon anwesend:

20

Ja-Stimmen:

14

Nein-Stimmen

0

Stimmenthaltungen:

6

 

 

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Anlagen zur Vorlage