Beschlussvorlage - RDG/BV/FA-18/562

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss-Nr. RDG/BV/FA-18/562

 

Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Ribnitz-Damgarten für das Haushaltsjahr 2018

 

Die Stadtvertretung beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 mit Bestandteilen und Anlagen.

 

 

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Sachverhalt

 

Sachverhalt/Begründung:

 

Die Stadt Ribnitz-Damgarten hat für jedes Jahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Der Haushaltsplan ist Bestandteil der Haushaltssatzung und enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich

- anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen,

- entstehenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen sowie

- notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.

 

Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wird von der Stadtvertretung in öffentlicher Sitzung beschlossen.

 

Der Haushaltsplan wird der Stadtvertretung im Ergebnishaushalt mit einem Fehlbedarf wie folgt vorgelegt:

 

 Ergebnisse 2012-2017:  +   547.700 Euro

 2018:    -    322.200 Euro

 2019:        74.000 Euro

 2020:    -    700.300 Euro

 2021:    -    442.500 Euro

 

 

 

 

Damit ergibt sich für den gesamten Finanzplanungszeitraum ein Fehlbedarf von 991.300 Euro.
Nach den Vorschriften der GemHVO-Doppik, keinen negativen Saldo der Erträge und Aufwendungen auszuweisen, ist der Haushaltausgleich im Finanzplanungszeitraum 2018-2021 nicht erreicht.

 

Der Finanzhaushalt weist nach den Vorschriften der GemHVO-Doppik am Ende des Finanz-planungszeitraumes einen Fehlbedarf im laufenden Bereich von

 

2020:         294.200 Euro

2021 lfd. Fehlbedarf:    1.046.400 Euro

2021 Tilgung:        764.800 Euro

Finanzplanungszeitraum gesamt:   2.105.400 Euro aus.

 

Der Gesamtbestand der liquiden Mittel beträgt am 31.12.2017 = 11,2 Mio. Euro, zum 31.12.2021 werden es voraussichtlich 12,7 Mio. Euro sein.

 

Dieser Bestand resultiert aus dem erwarteten Finanzmittelüberschuss des Saldos der investiven Ein- und Auszahlungen.

 

Durch Änderungen der Vorschriften der GemHVO-Doppik ist es in Einzelfällen und mit Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde möglich, einen negativen Saldo im laufenden Bereich durch Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit zu decken.

 

Hierbei wird durch eine Auszahlung aus dem investiven Bereich eine Umbuchung zu einer Einzahlung im laufenden Bereich vorgenommen („Ein-/ und Auszahlungsverrechnung gemäß
§ 12 Nr. 5 GemHVO-Doppik“). Von dieser Möglichkeit macht die Stadt Ribnitz-Damgarten im angegebenen Finanzplanungszeitraum Gebrauch und erreicht dadurch den Haushaltsausgleich im Finanzhaushalt.

 

Danach beträgt der Saldo der Ein- und Auszahlungen im laufenden Bereich 0 Euro. Da es sich bei dieser Möglichkeit der Erzielung des Haushaltsausgleichs um eine Verschiebung der Einzahlungen innerhalb des Gesamthaushaltes handelt, bleibt der voraussichtliche Bestand der liquiden Mittel unberührt.

 

 

 

 

 

Die vollständigen Unterlagen wurden ab dem 26.01.2018 auf dem Weg einer fiktiven Sitzung digital und auf Papier zur Verfügung gestellt. Diese Form einer Umlaufberatung soll nach Vorschlag des Hauptausschusses als 1. Lesung zur Haushaltsplanung angesehen werden. Im Anhang zu dieser Beschlussvorlage sind im ALLRIS die vollständigen Unterlagen einsehbar. Die Einsichtnahme ist ebenfalls im Finanzverwaltungsamt der Stadt Ribnitz-Damgarten möglich.

 

 

 

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Anlagen

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