Beschlussvorlage - RDG/BV/HA-17/540
Grunddaten
- Betreff:
-
Übertragung der Aufgaben der Gemeindewahlleitung und der Bildung des Gemeindewahlausschusses auf das Amt
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Haupt- und Personalamt
- Bearbeiter:
- Martina Hilpert
- Verantwortlicher:
- Frau Mittermayer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Vorberatung
|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten
|
Entscheidung
|
|
|
13.12.2017
|
Beschlussvorschlag
Beschluss-Nr. RDG/BV/HA-17/540
Übertragung der Aufgaben der Gemeindewahlleitung und der Bildung des Gemeindewahl-ausschusses auf das Amt
Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt gemäß § 1 Abs. 2 Landes- und Kommunal-wahlordnung M-V, die Aufgaben der Gemeindewahlleitung und der Bildung des Gemeinde-wahlausschusses insgesamt auf das Amt zu übertragen. Die Übertragung gilt bis auf Widerruf.
Sachverhalt
Sachverhalt/Begründung:
Laut § 1 Abs. 2 Landes- und Kommunalwahlordnung M-V ist eine Übertragung der Aufgaben auf das Amt möglich („Jede amtsangehörige Gemeinde kann durch Beschluss der Gemeindevertretung die Aufgaben der Gemeindewahlleitung und der Bildung des Gemeindewahlausschusses insgesamt auf das Amt übertragen“). An die Stelle der Vertretung tritt hinsichtlich wahlrechtlicher Vorschriften in diesem Fall der Amtsausschuss und an die Stelle der Kommunen das Amt. Der gemeinsame Wahlausschuss soll in seiner Zusammensetzung den Mehrheitsverhältnissen in den Vertretungen dieser Gemeinden entsprechen.
Die Gemeinden Ahrenshagen-Daskow, Semlow und Schlemmin haben einen entsprechenden Beschluss bereits im Jahr 2007 gefasst. Nach dem Ausscheiden von Herrn Schade und der zwischenzeitlichen Teilzeitbeschäftigung von Frau Sahm (derzeit gemeinsame Gemeindewahlleitung bzw. Stellvertretung für diese drei Gemeinden) ist ein Anschluss der Stadt sinnvoll, da die Wahlleiterin von Ribnitz-Damgarten und ihre Stellvertreterin unter dieser Voraussezung für alle vier Gemeinden tätig werden können. In der aktuellen Situation wäre das nicht möglich, da laut § 7 LKWG M-V niemand mehr als ein Amt in der Wahlorganisation ausüben darf. Dem Amtsausschuss wird (wurde) am
12. Dezember 2017 die Wahl von Frau Mittermayer und Frau Hilpert zur Wahlleitung/Stellvertretung für alle vier Gemeinden vorgeschlagen Dies unter der aufschiebenden Bedingung, dass die Stadtvertretung die Übertragung auf das Amt beschließt.
