Beschlussvorlage - RDG/BV/HA-16/326

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss-Nr. RDG/BV/HA-16/326

 

4. Neufassung der Hauptsatzung der Bernsteinstadt Ribnitz-Damgarten

 

Die Stadtvertretung beschließt die 4. Neufassung der Hauptsatzung der Bernsteinstadt Ribnitz-Damgarten.

 

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

1. Der neue § 1 entspricht dem bisherigen § 14 Abs. 1 und 2. Darüber hinaus wurden Ribnitz und Damgarten richtiger Weise als Stadtteile bezeichnet.

 

2. Der § 3 Abs. 3 wurde um das Wort „planmäßigen“ ergänzt, da die Rechtsaufsichtsbehörde darauf hingewiesen hat, dass die derzeitige Formulierung auch bei Sondersitzungen zu speziellen Themen die Durchführung einer Einwohnerfragestunde erfordern würde. Es ist, ebenso wie in Bezug auf die Beantwortung von Anfragen, eine Konkretisierung vorgenommen worden.

 

3. Zur Vereinfachung der Handhabung für die Bürger wurde geregelt, dass es ausreichend ist, eine gewünschte Anhörung ohne großen zeitlichen Vorlauf mitzuteilen. Über die Durchführung der Anhörung hat gemäß § 17 Abs. 2 der Kommunalverfassung M-V die Stadtvertretung zu entscheiden.

 

4. Die Haushaltsführung ist auf Doppik umgestellt worden, des Weiteren wurden die Wertgrenzen für Nachtragshaushaltssatzungen neu geregelt und als neuer § 13 aufgenommen. In diesem Zusammenhang sind Streichungen notwendig geworden.

 

5. Das Aufgabengebiet für den Ausschuss für Stadt- und Ortsteilentwicklung, Bau und Wirtschaft wurde um „Tourismus" und „Stadtmarketing" ergänzt, das Aufgabengebiet des Ausschusses für Ordnung, Sicherheit und Verkehr um „Brandschutz".

 

6. Es wurde auf Empfehlung des Städte- und Gemeindetages neu geregelt, dass nur eine sitzungs­ bezogene Aufwandsentschädigung gezahlt wird, sofern nicht eine gewisse Stundenzahl (hier fünf) überschritten wird.

 

7. Auf Empfehlung des „Gemeinschaftsprojektes NKHR M-V“ und des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises wurden Festlegungen getroffen, welche Wertgrenzen im Zusammenhang mit der Erforderlichkeit von Nachtragshaushaltssatzungen erheblich, wesentlich oder geringfügig im Sinne der Kommunalverfassung (Begriffe aus § 48 KV) zu bewerten sind.

 

8. Im Zusammenhang mit den Anforderungen bezüglich öffentlicher Bekanntmachungen wurden Klarstellungen und Vereinfachungen vorgenommen. Der Paragraph regelt Mindestvoraussetzungen, deren Nichteinhaltung Anfechtungsgründe darstellen könnten. Darüber hinaus werden „freiwillig" selbstverständlich jeweils weitere Veröffentlichungsmöglichkeiten wie Internet, örtliche Presse und Auslage genutzt. Mit den Änderungen werden gleichzeitig die Rechtssicherheit erhöht und Kosten gesenkt.

 

9. Die Kommunalverfassung überlässt der Hauptsatzung die konkrete Ausgestaltung der Aufgaben von Ortsbeiräten. Die Regelungen wurden der bewährten Praxis angepasst.

 

10. Die Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommerns verpflichtet die Kommunen in Artikel 13 dazu, die Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern. Dazu gehört auch, dass sich die Gleichstellung der Geschlechter in der Amtssprache widerspiegelt. Die Aktualisierung der Hauptsatzung wurde zum Anlass genommen, bestehende Formulierungen zu überarbeiten oder neue Texte einzufügen.

 

 

 

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Anlagen

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