Beschlussvorlage - RDG/BV/TA-16/235

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss-Nr. RDG/BV/TA-16/235

 

Satzung zur Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe in der Bernsteinstadt Ribnitz-Damgarten

 

Die Stadtvertretung beschließt die Satzung zur Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe in der Bernsteinstadt Ribnitz-Damgarten.

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Sachverhalt

Begründung:

 

Eine umfangreiche Tourismuswerbung ist für Kur- und Erholungsorte unverzichtbar. Aus kommunalverfassungsrechtlichen Haushaltsgrundsätzen der Einnahmenbeschaffung folgt, dass die Gemeinde zunächst Entgelte für die von ihr erbrachten Leistungen zu erheben hat, bevor die Finanzierung über Steuern oder Kredite in Frage kommt. Mit der Möglichkeit der Erhebung der Fremdenverkehrsabgabe (FVA) sollen die Gemeinden in die Lage versetzt werden, für ihre Aufwendungen zur Förderung des Tourismus einen Beitrag von denjenigen Personen zu erheben, die aus diesem einen wirtschaftlichen Nutzen ziehen.

Das Aufkommen aus der FVA ist zweckgebunden für Maßnahmen zur Förderung des Tourismus, insbesondere für die Fremdenverkehrswerbung und die dadurch entstehenden Sach- und Personalkosten, zu verwenden und kommt daher dem Kreis der Abgabepflichtigen auch wieder zu gute.

Dieser Aufwand wurde für das Jahr 2016 erstmals kalkulatorisch ermittelt und beläuft sich auf
ca. 90.000 EUR (siehe anliegende Kalkulation). Die Kalkulation und die sich daraus ergebenden Abgabesätze erfolgten zunächst für ein Jahr, weil keine Erfahrungen vorliegen und die im Jahr 2016 gewonnenen Erkenntnisse im nächsten Jahr als Grundlage für die Ermittlung der Abgabesätze Berücksichtigung finden sollen.

 

Für das Jahr 2016 ist neben Öffentlichkeitsarbeit und Werbung in Form von Flyern, Broschüren, Anzeigen, redaktionellen Beiträgen in Magazinen, Gemeinschaftanzeigen mit dem Tourismusverband Fischland-Darß-Zingst und dem Tourismusverein Vogelparkregion Recknitztal auch die Gestaltung eines neuen städtischen Internetauftritts geplant, der insbesondere Belange des Tourismus in den Focus rückt. Gemäß Hauptsatzung der Stadt Ribnitz-Damgarten werden in den folgenden Jahren die über die FVA zu finanzierenden Maßnahmen im zuständigen Ausschuss für Stadt- und Ortsteilentwicklung, Bau und Wirtschaft vorberaten und bei Zustimmung durch die Stadtvertretung in die Haushaltsplanung eingestellt. Über den Tourismusstammtisch AG Ribnitz-Damgarten besteht die Möglichkeit für Unternehmen und interessierte Bürger, sich mit Ideen zur Tourismuswerbung konkret einzubringen. Damit ist gewährleistet, dass die Stadtvertreter und die betroffenen Abgabepflichtigen Einfluss auf die Verwendung nehmen können.

Von den berücksichtigungsfähigen Kosten der Fremdenverkehrswerbung wurde ein kommunaler Eigenanteil von 10 % eingestellt. Die in der Rechtsprechung teilweise anerkannten angemessenen 25 % als kommunaler Eigenanteil beinhalten vom Satzungsgeber berücksichtigte Kosten für Fremdenverkehrswerbung und touristische Infrastruktureinrichtungen. So liegt der Fall hier nicht. Kosten für die touristische Infrastruktur, die einen bedeutend höheren kommunalen Eigenanteil aufgrund der anteiligen Nutzung der vorgehaltenen Einrichtungen durch die Einwohner rechtfertigen, sollen gänzlich in die Kalkulation der zukünftig vom Gast zu zahlenden Kurabgabe aufgenommen werden. Daher wird ein kommunaler Eigenanteil von 10 % empfohlen. 

 

Die Höhe der FVA soll generell den Vorteil, den die Abgabepflichtigen aus der öffentlichen Tourismuswerbung ziehen können, möglichst gerecht widerspiegeln.

 

Aus Gründen der Reduzierung des Verwaltungsaufwandes bei der Erhebung der FVA wurde zur Bemessung des fremdenverkehrsbedingten Vorteils auf den Realgrößenmaßstab, d. h. auf unternehmensspezifische Bemessungsgrößen, die einen Rückschluss auf den fremdenverkehrsbedingten wirtschaftlichen Vorteil zulassen, zurückgegriffen.

Da sich dieser Vorteil im Einzelfall aber wegen der Vielzahl und der Unterschiedlichkeit der vom Fremdenverkehr profitierenden Unternehmen im Erhebungsgebiet Ribnitz-Damgarten (ca. 780 Unternehmen in den Vorteilsstufen 1 bis 3) nicht exakt bemessen lässt, funktioniert eine sachgerechte Verteilung der Abgabenlast nur mit Hilfe des Wahrscheinlichkeitsmaßstabes, der stets mit gewissen Toleranzen verbunden ist. In der Praxis ist die Festlegung von an den örtlichen Verhältnissen gemessenen, vorteilsgerechten Abgabenmaßstäben daher abzuwägen. Dabei hat die Kommune einen weiten Ermessensspielraum.

Zur Ermittlung der Abgabesätze wurde daher wie folgt vorgegangen:

Zur Bestimmung des Abgabemaßstabes für die am stärksten vom Tourismus profitierenden Abgabepflichtigen wurden Vorteilseinheiten (Betten, Fahrräder, Boote) der Berechnung der Abgabe zugrunde gelegt (vgl. § 7 Abs. 2 der Satzung).

 

Für alle übrigen zu veranlagenden Abgabepflichtigen (vgl. § 7 Abs. 3 der Satzung) wurde zunächst die Einteilung in drei Vorteilsstufen vorgenommen, je nachdem, ob diese einen geringen, mittleren oder starken Vorteil aus dem Fremdenverkehr ziehen. Innerhalb der Vorteilsstufe erfolgte zum Zwecke der Beitragsgerechtigkeit die weitere Differenzierung nach Vorteilseinheiten (hier: Arbeitskräfte oder Sitzplätze). Die weitere Unterteilung der Abgabenhöhe innerhalb der Vorteilsstufe erfolgte vor dem Hintergrund, dass unter Wahrscheinlichkeitsgesichtspunkten mit der Größe des Unternehmens auch die Gewinn- und Verdienstmöglichkeiten steigen.

 

In zwei Arbeitsgruppensitzungen mit Vertretern der Fraktionen der Stadtvertretung am 17.03.2016 und am 31.03.2016 wurde im Hinblick auf die Zuordnung der Unternehmen in die Vorteilsstufen sowie die weitere Differenzierung der Abgabesätze innerhalb der Stufen 1 bis 3 weitgehend Konsens erzielt.

 

Mit der nunmehr vorliegenden Fassung der Abgabesatzung werden insgesamt 18 verschiedene Abgabesätze gebildet, um eine möglichst gerechte Heranziehung der Abgabepflichtigen zu erreichen.

 

Da die FVA durch die vorliegende Satzung eingeführt wird und die unternehmensbezogenen Daten erst nach Inkrafttreten der Satzung erhoben werden können, erfolgt die Kalkulation zunächst für ein Jahr. Über- und Unterdeckungen sind dann im nächsten Kalkulationszeitraum auszugleichen. Sollte das Beitragsvolumen also höher als erwartet ausfallen, wird dies bei der nächsten Kalkulation berücksichtigt.

 

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