Beschlussvorlage - RDG/BV/BA-16/188

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-16/188

 

Projektauswahl für die EFRE-Förderung der Integrierten Nachhaltigen Stadtentwicklung in der Förderperiode 2014-2020 (Projektaufruf 2015)

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:

 

Für die EFRE-Förderung der Integrierten Nachhaltigen Stadtentwicklung werden entsprechend der Stadtentwicklungsförderrichtlinie (Entwurf) Projekte aus dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept der Stadt Ribnitz-Damgarten ausgewählt. Für diese Projekte wird nachfolgende Rangordnung (Prioritätenliste) festgelegt:

 

 

 

 

 

 

Rang

Projekt

Kosten

Zeitraum

Punktzahl

1

Bildungscampus

Ribnitz-West (Stadt)

8 Mio. €

2017-2019

37

2

Straße Klosterteich (Stadt)

365.000 €

IV/2016-II/2017

36

3

Kita Damgarten (Bildungszentrum RDG)

Gesamtkosten: 674.000 € Beantragte Förderung: 275.000 €

2016

36

4

Schulstandort Damgarten (Stadt/Evangelische Schulstiftung)

4 Mio. €

2018-2020

36

5

Bahnhofstraße (Stadt)

950.000 €

2017/2018

35

6

Sportanlagen Mühlenberg (Stadt)

600.000 €

2017

34

7

Neubau Kita (Privater Träger)

2,8 Mio. €

2017

34

8

Instandsetzung Sporthalle Schule Damgarten (Stadt)

600.000 €

2019

32

9

Modernisierung Stadtkulturhaus

(Stadt oder Nutzer/Träger)

1,9 Mio. €

2018

31

10

Rathaus Damgarten

(Stadt oder Nutzer/Träger)

1,3 Mio. €

2017

29

11

Sicherung eines Flugzeughangars  Pütnitz (Stadt)

1 Mio. €

2020

25

12

Altlastensanierung Pütnitz (Stadt/Investor)

3,7 Mio. €

2018

22

 

 

Die Beantragung von Fördermitteln im Rahmen des Projektaufrufes 2015 (Umsetzungszeitraum 2016/2017) erfolgt für die Straße Klosterteich und die Kita Damgarten.

 

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Das Operationelle Programm (OP) Mecklenburg-Vorpommerns für den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) sieht die Förderung von Projekten zur Integrierten Nachhaltigen Stadtentwicklung in den Ober- und Mittelzentren des Landes in der Förderperiode 2014-2020 vor.

 

Förderfähig sind folgende Maßnahmen:

 

  • Umweltrelevante Verkehrsinfrastrukturprojekte,
  • Kindertageseinrichtungen und
  • Stadtentwicklung/Städtebau und städtische Infrastrukturen mit Ausnahme von Kindertageseinrichtungen.

Wesentliche Voraussetzung für die Förderung ist ein Integriertes Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK). Das ISEK der Stadt Ribnitz-Damgarten wurde bereits im Februar 2015 beschlossen und im Juni 2015 durch das Wirtschaftsministerium positiv bewertet.

 

 

 

 

Weiterhin beinhalten die EU-seitigen Vorgaben, dass die Städte die erste Stufe der Projektauswahl vornehmen. Dazu heißt es im EFRE-OP: „Die Kommunen nehmen unter der Gesamtheit von potentiell durchführbaren Projekten für ihre Stadt eine Auswahl von Projekten vor, die zur bestmöglichen Umsetzung ihrer ISEK beitragen, die sie im Rahmen der Aufrufe für eine Förderung anmelden (1. Stufe). Bei mehreren Projektvorschlägen wird eine Rangordnung festgelegt („Ranking“). Das Abstimmungs-verfahren ist zu dokumentieren (z. B. Beschluss der Stadtvertretung). Die Dokumentation ist der Bewerbung um Fördermittel beizulegen.“

 

In dem Projektaufruf vom 26.11.2015 wurde mitgeteilt, dass die Einreichung der Anträge bis zum 15.02.2016 zu erfolgen hat. Die zweite Stufe der Projektauswahl wird schließlich durch ein Auswahlgremium auf Landesebene realisiert und berücksichtigt die Prioritätensetzung der Stadt. Eine grundsätzliche Entscheidung zur Förderung wird bereits bis zum 18.03.2016 erwartet.

 

 

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Anlagen

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