Beschlussvorlage - Sc/IV/FA-15/011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Schlemmin beschließt die Annahme von Spenden wie folgt:

 

Spende von

Betrag

Zweck

2014

 

 

Jagdgenossenschaft Schlemmin

250,00 €

Freiwillige Feuerwehr Schlemmin

Freiherr Wolfgang von Massenbach

150,00

Freiwillige Feuerwehr Schlemmin

E:DIS AG

200,00 €

Kinderadventsfeier

 

Die Spenden werden zur Verwendung entsprechend dem Spendenzweck freigegeben und sind für den nach § 2 KV zulässigen Spendenzweck „Förderung des Feuer- und Katastrophenschutzes“ sowie „Förderung der Erziehung“ einzusetzen. 

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V darf die Gemeinde Schlemmin zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 der KV M-V Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 KV M-V (hier: Freiwillige Feuerwehr Schlemmin und Kinderadventsfeier) beteiligen. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet die Gemeindevertretung, soweit in der Hauptsatzung nichts anderes geregelt ist, in öffentlicher Sitzung.

Darüber hinaus ist jährlich ein Bericht über Spender, die Höhe der Zuwendung und die Zuwendungszwecke zu erstellen. Dieser ist der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und der Rechtsaufsichtsbehörde zu übersenden.

 

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