06.10.2015 - 10 Annahme von Spenden gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Zusätze:
- Verfasser: Frau Rohde
- Gremium:
- Gemeindevertretung Schlemmin
- Datum:
- Di., 06.10.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzverwaltungsamt
- Bearbeiter:
- Rita Rohde
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss-Nr. Sc/IV/FA-15/011
Die Gemeindevertretung Schlemmin beschließt die Annahme von Spenden wie folgt:
Spende von | Betrag | Zweck |
2014 |
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Jagdgenossenschaft Schlemmin | 250,00 € | Freiwillige Feuerwehr Schlemmin |
Freiherr Wolfgang von Massenbach | 150,00 € | Freiwillige Feuerwehr Schlemmin |
E.DIS AG | 200,00 € | Kinderadventsfeier |
Die Spenden werden zur Verwendung entsprechend dem Spendenzweck freigegeben und sind für den nach § 2 KV zulässigen Spendenzweck „Förderung des Feuer- und Katastrophenschutzes“ sowie „Förderung der Erziehung“ einzusetzen.