Beschlussvorlage - RDG/BV/BA-20/156

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-20/156

 

Aufstellungsbeschluss über die I. Änderung der I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 der Stadt Ribnitz-Damgarten, Gewerbegebiet Tannenberg I", OT Klockenhagen

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:

 

  1. die mit Ablauf des 27. September 2010 in Kraft getretene I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Gewerbegebiet Tannenberg I“, OT Klockenhagen wird gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB im Rahmen einer I. Änderung geändert.

 

  1. Der Geltungsbereich der Änderungssatzung umfasst den gesamten Geltungsbereich der I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 und wird wie folgt umgrenzt:

 

  • im Norden durch die nördliche Kante des Grabens 79/2 mit dem Geltungsbereich des vorhaben-bezogenen Bebauungsplanes Nr. 25, „Bienenhof Klockenhagen“, und dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 69, „Wohnbebauung Mecklenburger Straße 17“
  • im Westen durch die westliche Straßenbegrenzung der Landesstraße Nr. 21 („derstraße“)
  • im Süden durch landwirtschaftlich genutzte Weidenflächen
  • im Osten durch den Geltungsbereich der I. Ergänzung der I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 sowie landwirtschaftlich genutzte Flächen

 

  1. Ziele der Änderung:
  • Änderung der Erschließung im Baufeld 2
  • Konkretisierung von Baugrenzen
  • Konkretisierungen in der Art der baulichen Nutzung

 

  1. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist in Form einer drei-wöchigen öffentlichen Auslegung der Vorentwurfsunterlagen durchzuführen.

Gemäß § 4 Abs. 1 i. V. m. § 4 a Abs. 2 BauGB sind parallel zur frühzeitigen Öffentlichkeits-beteiligung die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich die Planung behren kann, zu beteiligen.

 

  1. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

 

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

 

Sachverhalt/Begründung:

 

In den letzten Monaten ist die Nachfrage nach Gewerbeflächen sprunghaft angestiegen. Insbesondere im Gewerbegebiet Klockenhagen gibt es, u. a. bedingt durch die direkte Lage an der Bäderstraße, eine große Nachfrage - vor allem nach Grundstücken um die 2.000 m². Dieses macht - wie bereits im Baufeld 1 in der Vergangenheit erfolgt - nunmehr auch im Baufeld 2 den Bau einer Stichstraße erforderlich, um die tiefen Grundstücksflächen optimal zu teilen und zu nutzen. Weiteres Ziel der Änderung ist eine Konkretisierung von Baugrenzen in Bezug auf örtliche Leitungsverläufe, wo es Unstimmigkeiten gibt, da im Rahmen der I. Änderung des Bebauungsplanes auf die Erstellung eines Lageplanes verzichtet wurde. Im Weiteren bedürfen auch die Festsetzungen zur Nutzungsart einer Konkretisierung.

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...