19.08.2020 - 7 Aufstellungsbeschluss über die I. Änderung der ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Zusätze:
- Verantwortlich: Herr Körner
- Gremium:
- Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten
- Datum:
- Mi., 19.08.2020
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Guido Keil
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-20/156
Aufstellungsbeschluss über die I. Änderung der I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Gewerbegebiet Tannenberg I", OT Klockenhagen
Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:
- die mit Ablauf des 27. September 2010 in Kraft getretene I. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 28 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Gewerbegebiet Tannenberg I“, OT Klockenhagen wird
gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB im Rahmen einer I. Änderung geändert.
- Der Geltungsbereich der Änderungssatzung umfasst den gesamten Geltungsbereich der I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 und wird wie folgt umgrenzt:
- im Norden durch die nördliche Kante des Grabens 79/2 mit dem Geltungsbereich des vorhaben-bezogenen Bebauungsplanes Nr. 25, „Bienenhof Klockenhagen“, und dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 69, „Wohnbebauung Mecklenburger Straße 17“
- im Westen durch die westliche Straßenbegrenzung der Landesstraße Nr. 21 („Bäderstraße“)
- im Süden durch landwirtschaftlich genutzte Weidenflächen
- im Osten durch den Geltungsbereich der I. Ergänzung der I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 sowie landwirtschaftlich genutzte Flächen
- Ziele der Änderung:
- Änderung der Erschließung im Baufeld 2
- Konkretisierung von Baugrenzen
- Konkretisierungen in der Art der baulichen Nutzung
- Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist in Form einer drei-wöchigen öffentlichen Auslegung der Vorentwurfsunterlagen durchzuführen.
Gemäß § 4 Abs. 1 i. V. m. § 4 a Abs. 2 BauGB sind parallel zur frühzeitigen Öffentlichkeits-beteiligung die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich die Planung berühren kann, zu beteiligen.
- Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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54,7 kB
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