Beschlussvorlage - RDG/BV/BA-19/020/01
Grunddaten
- Betreff:
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Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 94 der Stadt Ribnitz-Damgarten, "Wohnbebauung ehem. KVG Gelände", Richtenberger Straße, im Verfahren nach § 13a BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Guido Keil
- Verantwortlicher:
- Herr Körner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Stadtausschuss Damgarten
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Vorberatung
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14.01.2020
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Geplant
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Bau- und Wirtschaftsausschuss
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Vorberatung
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28.01.2020
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten
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Entscheidung
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05.02.2020
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Beschlussvorschlag
Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-19/020/01
Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 94 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbebauung ehem. KVG Gelände“, Richtenberger Straße, im Verfahren nach § 13 a BauGB
Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 94 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbebauung ehem. KVG Gelände“, Richtenberger Straße, im Verfahren nach § 13 a BauGB durch die Öffentlichkeit vorgebrachten Stellungnahmen sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden hat die Stadtvertretung laut den in der Beschlussvorlage vom 8. Januar 2020 niedergelegten Behandlungs-vorschlägen geprüft (Abwägungsprotokoll). Der Bürgermeister wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden, welche Anregungen und Bedenken vorgetragen haben, von diesem Ergebnis unter Angabe von Gründen in Kenntnis zu setzen.
Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie nach § 86 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) beschließt die Stadtvertretung den Bebauungsplan Nr. 94 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbebauung ehem. KVG Gelände“, Richtenberger Straße, im Verfahren nach § 13 a BauGB, bestehend aus dem Planteil (Planzeichnung - Teil A) und dem Textteil (textliche und gestalterische Festsetzungen - Teil B) mit Stand vom 8. Januar 2020 als Satzung.
Die Begründung mit Stand vom 8. Januar 2020 wird gebilligt. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 94 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbebauung ehem. KVG Gelände“, Richtenberger Straße, im Verfahren nach § 13 a BauGB ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 94 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbebauung ehem. KVG Gelände“, Richtenberger Straße, im Verfahren nach § 13a BauGB in Kraft.
Sachverhalt
Ausführliche Anlagen liegen bei den Fraktionsvorsitzenden zur Einsichtnahme vor
Sachverhalt/Begründung
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 94 umfasst Teile des ehemaligen Firmengeländes der Kraftverkehrsgesellschaft in der Richtenberger Straße. Planungsziel ist die Schaffung von Baurecht für ca. 7 Einfamilienhausparzellen sowie 2-geschossige Mehrfamilienhäuser. Die Erschließung dieses privat finanzierten Vorhabens erfolgt von der Richtenberger Straße aus. Im Planverfahren wird gesichert, dass diese Zufahrt auch zur künftigen Anbindung weiterer angrenzender Brachflächen genutzt werden kann.
Die Stadt hat für den gesamten Bereich zwischen der Stralsunder Chaussee und der Richtenberger Straße 2010 einen Rahmenplan aufgestellt. Planungsziel für den Geltungsbereich ist auch hier eine Wohnbebauung, jedoch vorzugsweise mehrgeschossig.
Das beantragte Vorhaben entspricht den städtebaulichen Zielstellungen. Im Flächennutzungsplan der Stadt ist der Bereich als Wohnbaufläche ausgewiesen.
Mit dem Entwurf des Bebauungsplanes wurden die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange beteiligt. Wesentliche Bedenken zum Planvorhaben bestehen nicht. Im Rahmen der Öffentlichkeits-beteiligung wurden keine Stellungnahmen abgegeben.
Im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages gem. § 11 BauGB wird die Erschließung des Plangebietes dem Investor übertragen.
Bisherige Beschlussfassungen:
Aufstellungsbeschluss 2. Mai 2018
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss 4. September 2019
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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950 kB
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2
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(wie Dokument)
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19,6 MB
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