Beschlussvorlage - RDG/BV/BA-19/052

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-19/052

 

Beschluss zur Fortführung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 86 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohngebiet Am Tannenwald“, Saaler Chaussee, im Verfahren nach § 13 b BauGB

 

Die Stadtvertretung beschließt:

 

  1. Das Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 86 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohngebiet Am Tannenwald“, Saaler Chaussee, wird im Verfahren nach § 13 b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren gem. § 13 a BauGB) fortgeführt.

 

  1. Gemäß § 13 b BauGB können Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB einbezogen werden. Gem. § 13 a Abs. 2 BauGB gelten im beschleunigten Verfahren die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Nach § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Abs. 1 BauGB abgesehen; § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden.

 

  1. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt/Begründung

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 86 umfasst das Firmengelände ehem. Vergölst GmbH (Reifen und Autoservice) in der Saaler Chaussee einschließlich

 der angrenzenden Flächen.

 

Die Eigentümer der Grundstücke haben 2015 die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit der Zielstellung der Entwicklung eines Wohngebietes beantragt, woraufhin die Stadtvertretung in der Sitzung am 21. Oktober 2015 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 86 fasste. Im Plangebiet können Bauparzellen für ca. 20 Eigenheime ausgewiesen werden. Die Verkehrserschließung soll über eine neu zu schaffende Planstraße gewährleistet werden.

 

Das Verfahren ruhte bislang, da seitens der Antragsteller kein Bauträger/Erschließungsunternehmer gebunden werden konnte. Nunmehr haben die Antragsteller darum gebeten, das Bebauungs-planverfahren nach § 13 BauGB weiterzuführen.

 

Der § 13 b BauGB ermöglicht die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB. Die Anwendungsvoraussetzungen des § 13 b BauGB sind im Bebauungs-plan Nr. 86 u. a. gegeben, da es sich um Außenbereichsflächen handelt, ein Anschluss an den im Zusammenhang bebauten Ortsteil gegeben ist und die Zulässigkeit von Wohnnutzungen begründet werden soll.

 

Der Beschluss zur Anwendung des § 13 b BauGB kann gem. gesetzlicher Vorgaben nur bis zum 31.12.2019 gefasst werden, wobei die Satzung dann bis zum 31.12.2021 zu beschließen ist. Die Antragsteller gehen davon aus, dass in den nächsten 2 Jahren die Bebauungsplanung abgeschlossen sein wird.

 

Bisherige Beschlussfassungen:

Aufstellungsbeschluss:  21. Oktober 2015

Beschluss über § 3 (1) BauGB: 9. Dezember 2015

 

 

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Anlagen

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