11.12.2019 - 13 Beschluss zur Fortführung des Bebauungsplanverf...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13
- Zusätze:
- Verantwortlich: Herr Körner
- Gremium:
- Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten
- Datum:
- Mi., 11.12.2019
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Guido Keil
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Körner, Leiter des Amtes für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften, erklärt zusammenfassend zu den Tagesordnungspunkten 13 - 18, dass es hierbei darum geht, die durch die Anwendung des § 13 b BauGB gegebenen Erleichterungen im Sinne des Baurechtes zu nutzen. Der Beschluss zur
Anwendung des § 13 b BauGB kann nur noch bis Ende 2019 gefasst werden, Frist für die Satzungs-beschlüsse ist der 31. Dezember 2021. Die Umsetzung der Beschlüsse im vorgegebenen Zeitraum stellt eine Herausforderung dar.
Beschluss
Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-19/052
Beschluss zur Fortführung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 86 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohngebiet Am Tannenwald“, Saaler Chaussee, im Verfahren nach § 13 b BauGB
Die Stadtvertretung beschließt:
- Das Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 86 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohngebiet Am Tannenwald“, Saaler Chaussee, wird im Verfahren nach § 13 b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren gem. § 13 a BauGB) fortgeführt.
- Gemäß § 13 b BauGB können Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB einbezogen werden. Gem. § 13 a Abs. 2 BauGB gelten im beschleunigten Verfahren die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Nach § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach
§ 10 a Abs. 1 BauGB abgesehen; § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden.
- Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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279 kB
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