Beschlussvorlage - RDG/BV/BA-25/130

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Feststellungsbeschluss über die I. Änderung der 3. Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ribnitz-Damgarten

 

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-25/130

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) des Entwurfes der I. Änderung der 3. Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ribnitz-Damgarten durch die Öffentlichkeit vorgebrachten Stellungnahmen sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden hat die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten lt. den in der Beschlussvorlage vom 16. Juni 2025 niedergelegten Behandlungsvorschlägen geprüft (Abwägungsprotokoll). Der Bürgermeister wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden, welche Anregungen und Bedenken vorgetragen haben, von diesem Ergebnis unter Angabe von Gründen in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Anregungen und Bedenken sind bei der Vorlage der I. Änderung der 3. Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ribnitz-Damgarten zur Genehmigung nach § 6 BauGB mit einer Stellungnahme beizufügen.

 

  1. Die I. Änderung der 3. Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ribnitz-Damgarten in der Fassung vom 16. Juni 2025 wird beschlossen.

 

  1. Die Begründung mit Stand vom 16. Juni 2025 wird gebilligt.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, für die I. Änderung der 3. Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ribnitz-Damgarten die Genehmigung zu beantragen. Die Erteilung der Genehmigung ist alsdann ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Mit der Bekanntmachung wird die die I. Änderung der 3. Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ribnitz-Damgarten wirksam.

 

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Sachverhalt

 

Die I. Änderung der 3. Neubekanntmachung beinhaltet folgende Änderungen und Korrekturen:

 

  • Änderungsbereich 1 - Ausweisung der Ortslage Beiershagen nebst Erweiterungsflächen als Wohnbaufläche
  • Änderungsbereich 2 - Änderung der Ausweisung „Grünfläche Dauerkleingärten“ in Sonderbaufläche „Wochenendhausgebiet Langendamm (S 17)“ für die KGA Boddenblick Langendamm
  • Änderungsbereich 3 - Änderung der Ausweisung einer Teilfläche „Grünfläche Dauerkleingärten“ in Wohnbaufläche in der KGA St. Joost (gem. Empfehlung Kleingartenentwicklungskonzept)
  • Änderungsbereich 4 - Änderung der Ausweisung „Fläche für Gemeinbedarf Festwiese“ in „Sonderbaufläche Festwiese“ im Zusammenhang mit der V. Änderung des B-Planes Nr. 19 „Körkwitzer Weg“ (Gänsewiese)
  • Änderungsbereiche 5a, 5b 5c - Aktualisierung von Lagesymboliken für Gemeinbedarfsflächen sowie Sport- und Spielanlagen

Im Verfahren wurden seitens der Behörden / Träger öffentlicher Belange keine wesentlichen bedenken vorgetragen. Im Rahmen der Auslegung zur Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (2) BauGB wurden keine Stellungnahmen abgegeben.

 

Bisherige Beschlussfassungen:

  • Aufstellungsbeschluss: 15. Juni 2022 / Änderungsbeschluss 31. August 2022
  • Entwurfs- und Auslegungsbeschluss: 26. Februar 2025

 

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Finanz. Auswirkung

 

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

Nein:

 

Kosten:

Folgekosten/Abschreibungen:

Produkt / Sachkonto:

 

Verfügbare Mittel des Kontos:

 

 

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Anlagen

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