Beschlussvorlage - RDG/BV/BA-25/092

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Beschluss Nr. RDG/BV/BA-25/092

 

Beschluss über die Fortführung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 110 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbebauung nördlich des Ahornweges“, OT Klockenhagen im Regelverfahren nach dem Baugesetzbuch (BauGB) und zur Nichtanwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13b BauGB

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:

 

Das Bauleitplanverfahren zum Bebauungsplan Nr. 110 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbebauung nördlich des Ahornweges“, OT Klockenhagen“ ist im Regelverfahren mit Umweltprüfung nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs fortzuführen. Das Verfahren nach § 13 b BauGB ist nicht anzuwenden.

 

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Sachverhalt

 

Das Bebauungsplanverfahren Nr. 110 wurde bislang im beschleunigten Verfahren gem. § 13b BauGB durchgeführt. Die Anwendung des § 13 b BauGB ist zum 31. Dezember 2024 ausgelaufen. Ein Abschluss des Bebauungsplanverfahrens war bis dahin nicht möglich, da von Behörden / Träger öffentlicher Belange Bedenken u.a. in Bezug auf die verkehrliche Erschließung (Abfallentsorgung) bestanden.

Um eine Weiterführung und Abschluss des Bebauungsplanverfahrens im Regelverfahren zu ermöglichen, bedarf es eines entsprechenden Überleitungsbeschlusses.

 

 

Bisherige Beschlussfassungen:

Aufstellungsbeschluss: 06. April 2022

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss: 25. September 2024

 

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

X

Nein:

 X

Kosten:

Folgekosten/Abschreibungen:

Produkt / Sachkonto:

 

Verfügbare Mittel des Kontos:

 

 

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Anlagen

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