26.02.2025 - 10 Beschluss über die Fortführung des Bebauungspla...

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Wortprotokoll

 

Herr Stadtpräsident Gohs, erklärt, dass seitens des Investors weiter Interesse an der Umsetzung des Vorhabens besteht und das Verfahren deshalb überführt werden muss, da das Verfahren nach § 13 b Baugesetzbuch nicht mehr anwendbar ist.

 

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Beschluss

Beschluss Nr. RDG/BV/BA-25/092

 

Beschluss über die Fortführung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 110 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbebauung nördlich des Ahornweges“, OT Klockenhagen im Regelverfahren nach dem Baugesetzbuch (BauGB) und zur Nichtanwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13b BauGB

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:

 

Das Bauleitplanverfahren zum Bebauungsplan Nr. 110 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbebauung nördlich des Ahornweges“, OT Klockenhagen“ ist im Regelverfahren mit Umweltprüfung nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs fortzuführen. Das Verfahren nach § 13 b BauGB ist nicht anzuwenden.

 

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der Mitglieder

25

 

 

 

 

 

 

davon anwesend

21

Ja- Stimmen

21

Nein- Stimmen

0

Enthaltungen

0

 

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Anlagen zur Vorlage