Beschlussvorlage - RDG/BV/HA-24/084

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung M-V wird nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten vom 26.02.2025 folgende 1. Änderungssatzung zur 4. Neufassung der Satzung über die Entschädigung von Funktionsinhabern und Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Ribnitz-Damgarten erlassen:

 

Artikel I

 

1. § 3 (Entschädigung der Mitglieder der FFW) wird wie folgt verändert

 

a. Absatz 1 wird wie folgt geändert:

 

1. Gemeindewehrführer/in      310,00 €

 2. Stellvertretung der Gemeindewehrführung   155,00 €

 3. Zugführung Ribnitz und Damgarten    200,00 €

 4. Stellvertretung der Zugführung     100,00 €

 5. Einheitsführer/in Klockenhagen     150,00 €

 6. Stellvertretung der Einheitsführung Klockenhagen   75,00 €

 

2. § 4 (Entschädigung Personen mit besonderen Aufgaben) wird wie folgt verändert

 

a. Absatz 1 wird wie folgt geändert:

 

1. Gemeindejugendwart/in      200,00 €

  2. Stellvertretung Gemeindejugendwart/in    100,00 €

  3. Jugendwart/in       125,00 €

  4. Stellvertretung Jugendwart/in       62,50 €

  5. Gerätewart/in (Löschzug Ribnitz)    100,00 €

  6. Stellvertretung Gerätewart/in (Löschzug Ribnitz)   50,00 €

  7. Gerätewart/in (Löschzug Damgarten)     70,00 €

  8. Stellvertretung Gerätewart/in (Löschzug Damgarten)   35,00 €

  9. Sicherheitsbeauftragte/r        30,00 €

10. Pressesprecher/in        30,00 €

11. Ausbildungsleiter (Löschzüge)       60,00 €

 

Artikel II

 

Die Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2025 in Kraft.

 

Ribnitz-Damgarten,

 

 

Huth

Bürgermeister

 

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Sachverhalt

Gemäß der Verordnung über die Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung für die

ehrenamtlich Tätigen der Freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren in

Mecklenburg-Vorpommern (Feuerwehrentschädigungsverordnung – FwEntschVO M-V) in

der Fassung vom 11.12.2023 wurden die Höchstbeträge für die jeweiligen Funktionsträger,

die ihre Tätigkeiten in der Freiwilligen Feuerwehren ausüben, sowie für Personen mit

besonderen Aufgaben, zu denen Jugendfeuerwehrwart*innen und Gerätewart*innen zählen,

angehoben.

 

Für die Gemeindefeuerwehr Ribnitz-Damgarten werden die Aufwandsentschädigungen durch die Satzung über die Entschädigung von Funktionsinhabern und Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Ribnitz-Damgarten vom 10. Dezember 2021 vergütet. Nach Abstimmung mit dem Amtswehrführer des Amtes Ribnitz-Damgarten und den Gemeindewehrführern der angebundenen Gemeinden wurden die Beträge für die Funktionsinhaber der Gemeindefeuerwehren besprochen und entsprechend in der zu beschließenden Änderung der Satzung festgelegt. Mit der Zahlung der Entschädigung sind sämtliche erhöhte Aufwendungen ehrenamtlicher Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehren gleich welcher Art abgegolten.

 

Bei der Festlegung der einzelnen Entschädigungshöhen wurden die entsprechenden Aufwendungen an den jeweiligen Standorten als Grundlage herangezogen. Berücksichtigt wurden unter anderem die Einsatzzahlen, der Fahrzeugpark sowie der zeitliche Aufwand im Bereich der Jugendfeuerwehr.

 

Durch die Beschlussfassung der Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten wird das Inkrafttreten der Satzung über die Entschädigung von Funktionsinhabern und Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Ribnitz-Damgarten rückwirkend zum 01.01.2025 festgelegt.

 

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Finanz. Auswirkung

Die finanziellen Auswirkungen bzw. die Gegenüberstellung der bisherigen und zukünftigen Aufwendungen sind in der Anlage dargestellt.

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

X

Nein:

 

Kosten:

Folgekosten/Abschreibungen:

Produkt / Sachkonto:

 

Verfügbare Mittel des Kontos:

 

 

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Anlagen

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