Beschlussvorlage - RDG/BV/HA-24/084
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Änderungssatzung zur 4. Neufassung der Satzung über die Entschädigung von Funktionsinhabern und Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Ribnitz-Damgarten
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Haupt- und Personalamt
- Bearbeiter:
- Ingo Woyczeszik
- Verantwortlicher:
- Woyczeszik, Ingo
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Ordnung, Sicherheit und Verkehr
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Vorberatung
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17.02.2025
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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13.02.2025
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten
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Entscheidung
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26.02.2025
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Beschlussvorschlag
Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung M-V wird nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten vom 26.02.2025 folgende 1. Änderungssatzung zur 4. Neufassung der Satzung über die Entschädigung von Funktionsinhabern und Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Ribnitz-Damgarten erlassen:
Artikel I
1. § 3 (Entschädigung der Mitglieder der FFW) wird wie folgt verändert
a. Absatz 1 wird wie folgt geändert:
„1. Gemeindewehrführer/in 310,00 €
2. Stellvertretung der Gemeindewehrführung 155,00 €
3. Zugführung Ribnitz und Damgarten 200,00 €
4. Stellvertretung der Zugführung 100,00 €
5. Einheitsführer/in Klockenhagen 150,00 €
6. Stellvertretung der Einheitsführung Klockenhagen 75,00 €“
2. § 4 (Entschädigung Personen mit besonderen Aufgaben) wird wie folgt verändert
a. Absatz 1 wird wie folgt geändert:
„ 1. Gemeindejugendwart/in 200,00 €
2. Stellvertretung Gemeindejugendwart/in 100,00 €
3. Jugendwart/in 125,00 €
4. Stellvertretung Jugendwart/in 62,50 €
5. Gerätewart/in (Löschzug Ribnitz) 100,00 €
6. Stellvertretung Gerätewart/in (Löschzug Ribnitz) 50,00 €
7. Gerätewart/in (Löschzug Damgarten) 70,00 €
8. Stellvertretung Gerätewart/in (Löschzug Damgarten) 35,00 €
9. Sicherheitsbeauftragte/r 30,00 €
10. Pressesprecher/in 30,00 €
11. Ausbildungsleiter (Löschzüge) 60,00 €“
Artikel II
Die Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2025 in Kraft.
Ribnitz-Damgarten,
Huth
Bürgermeister
Sachverhalt
Gemäß der Verordnung über die Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung für die
ehrenamtlich Tätigen der Freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren in
Mecklenburg-Vorpommern (Feuerwehrentschädigungsverordnung – FwEntschVO M-V) in
der Fassung vom 11.12.2023 wurden die Höchstbeträge für die jeweiligen Funktionsträger,
die ihre Tätigkeiten in der Freiwilligen Feuerwehren ausüben, sowie für Personen mit
besonderen Aufgaben, zu denen Jugendfeuerwehrwart*innen und Gerätewart*innen zählen,
angehoben.
Für die Gemeindefeuerwehr Ribnitz-Damgarten werden die Aufwandsentschädigungen durch die Satzung über die Entschädigung von Funktionsinhabern und Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Ribnitz-Damgarten vom 10. Dezember 2021 vergütet. Nach Abstimmung mit dem Amtswehrführer des Amtes Ribnitz-Damgarten und den Gemeindewehrführern der angebundenen Gemeinden wurden die Beträge für die Funktionsinhaber der Gemeindefeuerwehren besprochen und entsprechend in der zu beschließenden Änderung der Satzung festgelegt. Mit der Zahlung der Entschädigung sind sämtliche erhöhte Aufwendungen ehrenamtlicher Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehren gleich welcher Art abgegolten.
Bei der Festlegung der einzelnen Entschädigungshöhen wurden die entsprechenden Aufwendungen an den jeweiligen Standorten als Grundlage herangezogen. Berücksichtigt wurden unter anderem die Einsatzzahlen, der Fahrzeugpark sowie der zeitliche Aufwand im Bereich der Jugendfeuerwehr.
Durch die Beschlussfassung der Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten wird das Inkrafttreten der Satzung über die Entschädigung von Funktionsinhabern und Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Ribnitz-Damgarten rückwirkend zum 01.01.2025 festgelegt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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2
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(wie Dokument)
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78,3 kB
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