17.02.2025 - 7 1. Änderungssatzung zur 4. Neufassung der Satzu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Woyczeszik erklärte kurz die Grundlage der Anpassung im Zuge der Änderung der Feuerwehrentschädigungsverordnung des Landes M-V. Entsprechende Vorgespräche fanden innerhalb der Wehrführung statt, so dass diese aufgrund der Einsätze, der Aufgabenbewältigung, der Fuhrparkunterhaltung usw. die geänderten Entschädigungssummen ermittelt haben.

 

Frau Falkert regte an, dass die vom Land dargestellten Höchstsätze angewendet werden sollten, um das Ehrenamt zu würdigen.

 

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Beschluss

Beschluss:

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung M-V wird nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten vom 26.02.2025 folgende 1. Änderungssatzung zur 4. Neufassung der Satzung über die Entschädigung von Funktionsinhabern und Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Ribnitz-Damgarten erlassen:

 

Artikel I

 

1. § 3 (Entschädigung der Mitglieder der FFW) wird wie folgt verändert

 

a. Absatz 1 wird wie folgt geändert:

 

1. Gemeindewehrführer/in      310,00 €

 2. Stellvertretung der Gemeindewehrführung   155,00 €

 3. Zugführung Ribnitz und Damgarten    200,00 €

 4. Stellvertretung der Zugführung     100,00 €

 5. Einheitsführer/in Klockenhagen     150,00 €

 6. Stellvertretung der Einheitsführung Klockenhagen   75,00 €

 

2. § 4 (Entschädigung Personen mit besonderen Aufgaben) wird wie folgt verändert

 

a. Absatz 1 wird wie folgt geändert:

 

1. Gemeindejugendwart/in      200,00 €

  2. Stellvertretung Gemeindejugendwart/in    100,00 €

  3. Jugendwart/in       125,00 €

  4. Stellvertretung Jugendwart/in       62,50 €

  5. Gerätewart/in (Löschzug Ribnitz)    100,00 €

  6. Stellvertretung Gerätewart/in (Löschzug Ribnitz)   50,00 €

  7. Gerätewart/in (Löschzug Damgarten)     70,00 €

  8. Stellvertretung Gerätewart/in (Löschzug Damgarten)   35,00 €

  9. Sicherheitsbeauftragte/r        30,00 €

10. Pressesprecher/in        30,00 €

11. Ausbildungsleiter (Löschzüge)       60,00 €

 

Artikel II

 

Die Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2025 in Kraft.

 

Ribnitz-Damgarten,

 

 

Huth

Bürgermeister

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der Mitglieder

9

 

 

 

 

 

 

davon anwesend

8

Ja- Stimmen

7

Nein- Stimmen

0

Enthaltungen

1

 

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Anlagen zur Vorlage