Beschlussvorlage - RDG/BV/BA-24/077

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-24/077

 

Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 96 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbebauung Weißer Weg“, OT Borg

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegungen nach § 3 Abs. 2 und § 4a (3) BauGB des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 96 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbebauung Weißer Weg“, OT Borg durch die Öffentlichkeit vorgebrachten Stellungnahmen sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden hat die Stadtvertretung laut den in der Beschlussvorlage vom 17. Oktober 2024 niedergelegten Behandlungsvorschlägen geprüft (Abwägungsprotokoll). Der Bürgermeister wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden, welche Anregungen und Bedenken vorgetragen haben, von diesem Ergebnis unter Angabe von Gründen in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) beschließt die Stadtvertretung den Bebauungsplan Nr. 96 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbebauung Weißer Weg“, OT Borg bestehend aus dem Planteil (Planzeichnung - Teil A) und dem Textteil (textliche und gestalterische Festsetzungen - Teil B) mit Stand vom 17. Oktober 2024 als Satzung.

 

  1. Die Begründung mit Stand vom 17. Oktober 2024 wird gebilligt.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 96 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbebauung Weißer Weg“, OT Borg ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

  1. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 96 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbebauung Weißer Weg“, OT Borg in Kraft.

 

 

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Sachverhalt

 

Der Bebauungsplan Nr. 96 beinhaltet die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von ca. 3 Einzelhäusern/Doppelhäusern im Bereich Weißer Weg in Borg. Die Kosten des Planverfahrens tragen die betroffenen Flächeneigentümer.

 

Am 14.12.2022 fasste die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten in öffentlicher Sitzung den Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 96. Eine Bekanntmachung des Beschlusses (Inkrafttreten des Bebauungsplanes) setzte den Abschluss einer Vereinbarung zwischen den betroffenen Flächeneigentümern zur Umsetzung notwendiger Pflanzmaßnahmen sowie zur wechselseitigen Eintragung von Geh-, Fahr- und Leitungsrechte voraus. Dieses verzögerte sich aus verschiedenen Gründen (ist zwischenzeitlich aber erledigt.)

Das Verfahren erfolgte nach den Regelungen des § 13 b BauGB im beschleunigten Verfahren. Mit Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.07.2023 wurde der § 13 b BauGB für unvereinbar mit dem Europarecht erklärt und durfte (vorerst) keine Anwendung mehr finden. Ein Abschluss Bebauungsplanverfahrens Nr. 96 war somit nicht mehr möglich.

 

Zur Weiterführung und Abschlusses des Bebauungsplanverfahrens wurde auf das Regelverfahren umgestellt. Die Stadtvertretung fasste die entsprechenden Beschlüsse, zuletzt den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss am 28.02.2024.

Im Rahmen der erneuten Auslegung des Entwurfes wurden keine Stellungnahmen seitens der Öffentlichkeit abgegeben. Die Behörden / Träger öffentlicher Belange wurden ebenso erneut beteiligt. Grundsätzliche Bedenken zur Planung wurden nicht vorgetragen.

 

Letzte Beschlussfassungen:

Beschluss über die Fortführung des Bauleitverfahrens im Regelverfahren: 06.12.2023

Erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss: 28.02.2024

 

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Finanz. Auswirkung

 

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

x

Nein:

 

Kosten:

Folgekosten/Abschreibungen:

Produkt / Sachkonto:

 

Verfügbare Mittel des Kontos:

 

 

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Anlagen

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