04.12.2024 - 8 Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 96...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten
- Datum:
- Mi., 04.12.2024
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Guido Keil
Wortprotokoll
Herr Körner, Leiter des Amtes für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften, begrüßt die Errichtung von Windenergieanlagen im Breich „Am Freudenberger Holz“. Sie führt gleichzeitig zur Erzielung von Erträgen und zur Stabilisierung der Energieversorgung, und dies zu einem verträglichen Preis. Im Bereich „Freudenberger Holz“ ist die stadt privatrechtlich als Grundstückseigentümer und nunmehr auch öffentlich-rechtlich durch den Bebauungsplan Einfluss auf die Entwicklung.
Er führt an dieser Stelle aus, dass Vorhaben in bestimmten Gebieten unterstützungswert sind, während andere vorgesehen Windvorrangsgebietediewie z b Langedamm an der Boddenufer, kritisch zu betrachten sind Stadt
Herr Stadtvertreter Giese vertritt den Standpunkt, dass die Errichtung von Windenergieanlagen nicht zu befürworten ist. Er verweist unter anderem auf das Einbringen von Stahbeton, d. h. eine Versiegelung großer von Flächen, die Tötung von Flugvögeln, den Lärm und den entshenden Mikrostaub.
Frau Stadtvertreterin Schmidt äußert Zweifel an der Verlässlichkeit der Informationsquellen von Herrn Stadtvertreter Giese, der auf die Medien, insbesondere das Internet verweist.
Auf Anfrage von Frau Stadtvertreterin Falkert nach der Anzahl der entstehenden Winenergieanlagen erklärt Herr Körner, Leiter des Amtes für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften, dass die Dimension heute noch nicht feststeht. Sie wird sich zwischen einer und fünf Anlagen bewegen. Darauf Einfluss haben die Abmessung der Fläche, die Höhe und die einzuhaltenden Abstände. Für den Abstand zur Wohnbebauung gibt es Mindestmaße, deren konkrete Zahl er nachreichen wird.
Herr Stadtvertreter Stuht führt aus, dass gesetzliche Bestimmungen die Ausweisung von Windenergieflächen erforderlich machen. Aufgabe der Stadt ist es, diese Verpflichtung weitestgehend zum Wohle der Bürgerschaft umzusetzen.
Herr Stadtvertreter Giese bestätigt, dass die Errichtung von Windenergieanlegen aufgrund bestehenden Rechts nicht verhindert werden kann. Er würde es aber begrüßen, wenn die Stadtvertretung ein Zeichen setzt, indem sie die Beschlussvorlage ablehnt.
Beschluss
Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-24/077
Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 96 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbebauung Weißer Weg“, OT Borg
Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:
- Die während der öffentlichen Auslegungen nach § 3 Abs. 2 und § 4a (3) BauGB des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 96 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbebauung Weißer Weg“, OT Borg durch die Öffentlichkeit vorgebrachten Stellungnahmen sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden hat die Stadtvertretung laut den in der Beschlussvorlage vom 17. Oktober 2024 niedergelegten Behandlungsvorschlägen geprüft (Abwägungsprotokoll). Der Bürgermeister wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden, welche Anregungen und Bedenken vorgetragen haben, von diesem Ergebnis unter Angabe von Gründen in Kenntnis zu setzen.
- Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) beschließt die Stadtvertretung den Bebauungsplan Nr. 96 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbebauung Weißer Weg“, OT Borg bestehend aus dem Planteil (Planzeichnung - Teil A) und dem Textteil (textliche und gestalterische Festsetzungen - Teil B) mit Stand vom 17. Oktober 2024 als Satzung.
- Die Begründung mit Stand vom 17. Oktober 2024 wird gebilligt.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 96 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbebauung Weißer Weg“, OT Borg ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
- Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 96 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbebauung Weißer Weg“, OT Borg in Kraft.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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2,6 MB
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352 kB
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