Beschlussvorlage - AD/BV/BA-24/043
Grunddaten
- Betreff:
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Aufstellungsbeschluss zur VII. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ahrenshagen-Daskow (Agri-Photovoltaik-Freiflächenanlage Gruel)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Guido Keil
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Ahrenshagen-Daskow
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Entscheidung
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29.10.2024
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Beschlussvorschlag
Beschluss-Nr. AD/BV/BA-24/043
Aufstellungsbeschluss zur VII. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ahrenshagen-Daskow (Agri-Photovoltaik-Freiflächenanlage Gruel)
- Der mit Datum vom 13. Mai 2005 wirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde Ahrenshagen-Daskow wird im nachfolgenden Bereich geändert:
Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes für eine Agri-Photovoltaik-Freiflächenanlage nördlich und südlich der Ortslage Gruel
- Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist in Form einer dreiwöchigen öffentliche Auslegung der Vorentwurfsunterlagen durchzuführen. Gem. § 4 Absatz 1 i.V.m. § 3 Absatz 1 Satz 1 BauGB sind parallel zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich die Planung berühren kann, zu beteiligen.
- Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).
Sachverhalt
Der Gemeinde Ahrenshagen-Daskow liegt ein Antrag der Firma BSC Energie GmbH aus Schwasdorf auf Einleitung der Bauleitplanverfahren für Flächen im Umfeld der Ortslage Gruel vor. Zielstellung ist die Errichtung einer Agri-Photovoltaik-Freiflächenanlage. Agri-Photovoltaik ermöglicht durch die Stellung der Anlagen eine Doppelnutzung von Landwirtschaft und Photovoltaik auf ein und derselben Fläche.
Der Geltungsbereich ist im derzeit wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Ahrenshagen-Daskow als Fläche für Landwirtschaft ausgewiesen, was eine entsprechende Änderung (Ausweisung eines Sondergebietes gem. § 11 BauNVO) erforderlich macht.
Parallel zur Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplanes soll die Aufstellung eines entsprechenden vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erfolgen.
Der Vorhabenträger hat die Kostenübernahme erklärt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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845,3 kB
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