29.10.2024 - 5 Aufstellungsbeschluss zur VII. Änderung des Flä...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

° Herr Groth erklärt sich dazu bereit, Herrn Marth die genauen Flächen zur Errichtung der Photovoltaik-Anlage aufzuzeigen.

 

° Herr Behrens ergänzt, dass der Ertrag für die Gemeinde ca. 92 T€/Jahr sein wird.

 

° Auf die Frage von Herrn Lindner antwortet Herr Behrens, dass eine Bürgerbeteiligung erfolgen kann, wenn sie gewünscht ist. Diese würde dann mit Beteiligungsscheinen ab 50 € bis 25 T€ umgesetzt werden.

 

° Weiter erklärt Herr Behrens, dass diese Fläche weiterhin für Tierhaltung vorgesehen und für Futterproduktion geplant ist. Die Errichtung einer Agri-Photovoltaik-Freiflächenanlage ist in Landschaftsschutzgebieten grundsätzlich möglich. Davon abhängig ist die Nutzungsart. Es darf keine intensive Landwirtschaft betrieben und die Anlage muss eingezäunt werden.

 

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Beschluss

Beschluss-Nr. AD/BV/BA-24/043

 

Aufstellungsbeschluss zur VII. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ahrenshagen-Daskow (Agri-Photovoltaik-Freiflächenanlage Gruel)

 

  1. Der mit Datum vom 13. Mai 2005 wirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde Ahrenshagen-Daskow wird im nachfolgenden Bereich geändert:

 

Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes für eine Agri-Photovoltaik-Freiflächenanlage nördlich und südlich der Ortslage Gruel

 

  1. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist in Form einer dreiwöchigen öffentlichen Auslegung der Vorentwurfsunterlagen durchzuführen. Gem. § 4 Absatz 1 i.V.m. § 3 Absatz 1 Satz 1 BauGB sind parallel zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich die Planung berühren kann, zu beteiligen.

 

  1. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der Mitglieder

13

 

 

 

 

 

 

davon anwesend

11

Ja- Stimmen

7

Nein- Stimmen

4

Enthaltungen

0

 

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Anlagen zur Vorlage