Beschlussvorlage - RDG/BV/BA-24/037
Grunddaten
- Betreff:
-
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Mischgebiet Fritz-Reuter-Straße“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Guido Keil
- Verantwortlicher:
- Herr Körner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Wirtschaftsausschuss
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Vorberatung
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10.09.2024
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten
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Entscheidung
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25.09.2024
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:
- Die Entwurfsunterlagen der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Mischgebiet Fritz-Reuter-Straße“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB werden in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 31. Juli 2024 gebilligt und als Entwurf beschlossen.
- Der Planentwurf und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
- Den Behörden und den sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist nach § 4 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, gleichfalls sind sie von der parallel durchzuführenden Auslegung des Satzungsentwurfes zu benachrichtigen.
- Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Sachverhalt
Das Baufeld D ist im nördlichen Teil des B-Planes Nr. 3 zwischen dem “Scheunenweg” und der “Fritz-Reuter-Straße” gelegen und bislang weitestgehend unbebaut. Nur im östlichen Teil ist ein Wohnhaus entstanden und im westlichen Bereich wurde nunmehr ein Mehrfamilienhaus mit 6 WE errichtet.
Das „Zwischenstück“ wird vom Grundstückseigentümer seit längerem für den Neubau der Arbeitsagentur vorgehalten. Da sich dieses Vorhaben nunmehr konkretisiert, hat der Eigentümer und künftige Bauherr zur Einhaltung der Anforderungen der Bundesagentur für Arbeit unter Übernahme der Kosten die Anpassung der Festsetzungen des B-Planes an den geplanten Neubau beantragt. Das Maß der baulichen Nutzung soll in Bezug auf die Traufhöhe (Erhöhung um 1 m) und die Grundflächenzahl (geringfügige Erhöhung) angepasst werden. Die festgesetzte Art der baulichen Nutzungen schließt derzeit die Errichtung von Verwaltungsgebäuden aus, was auch hier eine Änderung notwendig werden lässt.
Die Stadtvertretung hat in der Sitzung am 28. Juni 2023 den entsprechenden Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes beschlossen.
Mit dem Vorentwurf der Bebauungsplanänderung wurden die Öffentlichkeit, die betroffenen Träger öffentlicher Belange (TöB) / Behörden und die Nachbargemeinden frühzeitig beteiligt. Seitens der TöB / Behörden / Nachbargemeinden wurden keine wesentlichen Bedenken vorgetragen. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden keine Stellungnahmen abgegeben.
Bisherige Beschlussfassung:
Aufstellungsbeschluss: 28. Juni 2023
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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207,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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2,9 MB
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