Beschlussvorlage - RDG/BV/BA-22/441/01
Grunddaten
- Betreff:
-
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 110 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbebauung nördlich des Ahornweges“, OT Klockenhagen, im Verfahren nach § 13b BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Guido Keil
- Verantwortlicher:
- Herr Körner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Wirtschaftsausschuss
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Vorberatung
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10.09.2024
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Geplant
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Ortsbeirat Klockenhagen
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Vorberatung
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11.09.2024
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten
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Entscheidung
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25.09.2024
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:
- Die Entwurfsunterlagen des Bebauungsplanes Nr. 110 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbebauung nördlich des Ahornweges“ im Verfahren nach § 13 b BauGB werden in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 3. September 2024 gebilligt und als Entwurf beschlossen.
- Der Planentwurf und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
- Den Behörden und den sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist nach § 4 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, gleichfalls sind sie von der parallel durchzuführenden Auslegung des Satzungsentwurfes zu benachrichtigen.
- Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Sachverhalt
Der Eigentümer der Fläche hat einen Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes gestellt. Ziel ist die Schaffung von Baurecht für fünf Mehrfamilienhäuser und einem Einfamilienhaus. Der Antragsteller übernimmt die Kosten. Auch wurde erklärt, dass die Entwässerung des Plangebietes über den direkten Anschluss an den Brückengraben gesichert werden kann, sofern sich die Anlage einer Sickermulde / Teichanlage für die Entwässerung des Gebiets als unzureichend erweist.
Eine Wohnbauentwicklung der Fläche entspricht den städtebaulichen Zielstellungen. Die Fläche ist im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt als Wohnbaufläche ausgewiesen.
Vor Inkrafttreten des Bebauungsplanes wird mittels eines städtebaulichen Vertrages gem. § 11 BauGB die Erschließung des Plangebietes dem Antragsteller übertragen.
Mit dem Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 110 wurden die Öffentlichkeit und die betroffenen Träger öffentlicher Belange / Behörden (TöB) beteiligt. Seitens der Öffentlichkeit wurden keine, seitens der TÖB keine wesentlichen Bedenken vorgetragen.
Bisherige Beschlussfassungen:
Aufstellungsbeschluss: 6. April 2022
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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2
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(wie Dokument)
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203,3 kB
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